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Zwischen 2015 und 2022 hatte die KPÖ gar keine Rechenschaftsberichte vorgelegt, obwohl dies auch damals bereits gesetzlich vorgeschrieben war, wenn auch keine Sanktionen drohten. Seit 2023 drohen Parteien, die im Nationalrat, EU-Parlament oder einem Landtag vertreten sind, gemäß Parteiengesetz Strafzahlungen, wenn sie der Rechenschaftspflicht nicht nachkommen. Daher hat die in zwei Landtagen vertretene KPÖ wie angekündigt für 2023 erstmals wieder einen Rechenschaftsbericht vorgelegt, allerdings nicht wie vorgeschrieben nach der maximal zulässigen Fristerstreckung bis 30. Dezember 2024, sondern erst am 16. Jänner 2025, beanstandet der Rechnungshof. Für den Verstoß gegen das Parteiengesetz droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Zudem ergab die nun abgeschlossene Prüfung des Rechnungshofs, dass eine von der KPÖ Ende 2023 angenommene Verlassenschaft in Höhe von 24.993 Euro nicht ordnungsgemäß am Ende des Quartals als Spende gemeldet wurde. Die Spende überschritt auch die zulässige Höchstgrenze von 8.610 Euro pro Spender und Jahr. Die Differenz hat die KPÖ im Rahmen des Prüfverfahrens bereits an den Rechnungshof überwiesen. Für nicht gemeldete Spenden droht laut Parteiengesetz eine Geldbuße von bis zum Dreifachen des Betrags der Spende. Ob der Verdacht von Verstößen nach dem Parteiengesetz zutrifft, muss nun der Unabhängige-Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) entscheiden.






