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Freispruch für Ex-FPÖ-Mandatar in Causa Marsalek

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Ein Prozess um mutmaßliche Fluchthilfe für den früheren Wirecard-Vorstand Jan Marsalek hat am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch für den ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Thomas Schellenbacher geendet. Dem 61-Jährigen war Begünstigung vorgeworfen worden. Er soll geholfen haben, dass Marsalek von Bad Vöslau (Bezirk Baden) nach Belarus fliegen konnte. Dem Angeklagten wurde aber keine Absicht nachgewiesen.

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Der Staatsanwalt sprach von einer "Hauruckaktion", deren Ziel es gewesen sei, "Marsalek so schnell und unbemerkt wie möglich aus der Gefahrenzone zu bringen" - nämlich aus dem Schengenraum nach Belarus, wo kein EU-Haftbefehl greife. Das sei "perfekt gelungen, insofern kann man von einer erfolgreichen Operation sprechen".

Schellenbacher soll laut Staatsanwaltschaft den Flug nach Minsk im Auftrag von Martin Weiss, ehemaliger Abteilungsleiter im inzwischen aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), vermittelt haben. Nach dem früheren Beamten wird mit internationalem Haftbefehl gefahndet, er soll in Dubai untergetaucht sein. Koordiniert worden sein soll die Ausreise am 18. Juni 2020 bei einem Abendessen zwischen Weiss und Marsalek in München. Mit einer privaten Chartermaschine und einer Bezahlung in bar an die Piloten sei die Vorgehensweise "so konspirativ wie möglich" gewesen, sagte der Staatsanwalt.

Der Angeklagte bekannte sich in der Einzelrichterverhandlung nicht schuldig. Dass es sich bei dem Passagier um Marsalek handelte, hatte Schellenbacher laut seinen Angaben erst am Vormittag des 19. Juni 2020 erfahren. Warum der frühere Manager ausreisen wollte, habe er nicht gewusst: "Ich war der Meinung, dass es ein Businessflug war." Zu Marsalek habe er weder ein persönliches Verhältnis noch geschäftliche Beziehungen gehabt, betonte der 61-Jährige, der von 2013 bis 2017 Nationalratsabgeordneter war. Er habe von "Unstimmigkeiten" bei Wirecard gewusst, aber keine Details.

Marsalek habe am 19. Juni 2020 bis 20.00 Uhr im Flieger sein müssen, sonst wäre ein Start in Bad Vöslau nicht mehr möglich gewesen, hieß es. Es sei sehr knapp geworden, weil sich der frühere Wirecard-Manager verspätet habe. Am Tag davor war er von seiner Vorstandstätigkeit bei dem Zahlungsdienstleister freigestellt worden. Auf Anfrage von Schellenbacher habe Weiss ihm mitgeteilt, dass "noch alles safe" sei, Marsalek "müsse aber heute weg", wurde aus früheren Einvernahmen zitiert. Der frühere Manager reiste mit seinem echten Pass, er dürfte mittlerweile für den russischen Inlandsgeheimdienst FSB tätig sein.

Für die Pass- und Zollkontrolle hatte ein Pilot der Polizei einen Screenshot des Reisedokuments von Marsalek gezeigt, als dieser noch nicht da war. Die Antwort der Beamten lautete laut dem Zeugen: "Passt und ihr könnt fliegen." Der Flugpreis sei bei "knapp 8.000 Euro" gelegen, gab der zweite Pilot an. Marsalek habe exakt den genannten Betrag gezahlt, Trinkgeld habe er keines gegeben. Erst im Nachhinein habe man bemerkt, "dass das eine andere Tragweite hat". Der als Zeuge geladene Polizist, der auf den Flugplatz gefahren war und die Kontrolle durchgeführt hatte, konnte sich nicht mehr daran erinnern. Er gab an, dass er Marsalek nicht persönlich überprüft habe.

Die Verteidigung sah den Tatbestand der Begünstigung nicht erfüllt. "Eine Flucht mag aus Sicht von Marsalek zutreffen", aber nicht aus jener seines Mandanten am 19. Juni 2020, sagte Rechtsanwalt Farid Rifaat, der den 61-Jährigen gemeinsam mit Reinhard Berger und Marc Gollowitsch vertritt. Schellenbacher hatte laut seinem Verteidiger "kein Naheverhältnis" zum früheren Wirecard-Manager. Im Schlussplädoyer beantragte er einen Freispruch.

Schellenbacher war laut der Einzelrichterin keine Absicht und "kein Interesse an der Flucht von Marsalek nachweisbar". Zudem konnte die Vorfrage, ob Marsalek eine Straftat begangen hat, "nicht abschließend beurteilt werden" - "auch wenn ein dringender Verdacht" bestehe, begründete sie das Urteil. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld anmeldete.

Der Ex-FPÖ-Abgeordnete Thomas Schellenbacher am Freitag, 24. April 2026, anl. eines Prozesses wegen Begünstigung in der Causa Marsalek am Landesgericht Wiener Neustadt.

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