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Schellenbacher soll der Anklage zufolge einen Charterflug für den 19. Juni 2020 von Bad Vöslau nach Minsk vermittelt und dessen Abwicklung organisiert und überwacht haben. Damit soll er laut der Staatsanwaltschaft Marsalek der strafrechtlichen Verfolgung durch die Behörden entzogen haben. Der Niederösterreicher bekannte sich nicht schuldig. Laut der Einzelrichterin war Schellenbacher keine Absicht und "kein Interesse an der Flucht von Marsalek nachweisbar". Zudem konnte die Vorfrage, ob Marsalek eine Straftat begangen hat, "nicht abschließend beurteilt werden". Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld anmeldete.
Der Ex-FPÖ-Abgeordnete Thomas Schellenbacher am Freitag, 24. April 2026, anl. eines Prozesses wegen Begünstigung in der Causa Marsalek am Landesgericht Wiener Neustadt.






