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Wie der "Kurier" zuerst berichtet hat, werden zurzeit drei unterschiedliche Modelle für die Gesundheitsversorgung diskutiert. Eines davon ist ein Regionenmodell, bei dem Bund, Länder und Kassen in einen gemeinsamen Fonds einzahlen, der das Geld an drei bis vier regionale Gesundheitsfonds weitergeben soll. Diese würden an die Stelle der jetzigen Länder-Fonds treten und sollen die nationalen Vorgaben bei der Patientenversorgung sowohl im Spitals- wie im niedergelassenen Bereich umsetzen.
Dieses Modell wird vor allem auf SPÖ-Seite präferiert. Wohl um auch Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil mit ins Boot zu bekommen, ist bei diesem Modell die Aufteilung des Burgenlands auf zwei verschiedene Regionalfonds bereits wieder verworfen worden, erfuhr die APA zuletzt.
Das zweite Modell ist deutlich zentraler ausgelegt, hier würde die Sozialversicherung eine viel wichtigere Rolle bekommen und Leistungen zentral einkaufen. Unterstützer dafür werden vor allem in ÖVP-nahen Funktionären in der Sozialversicherung verortet. Das dritte Modell sieht mehr oder weniger eine Beibehaltung des Status quo mit neun Landesgesundheitsfonds vor. Angeblich ist diese Variante bereits vom Tisch.
Neben diesen Organisationsfragen ist auch noch offen, wie - mit Zieldatum 2040 - die künftige Spitalslandschaft aussehen wird und wie sehr der freie Zugang zu Gesundheitsdienstleistern eingeschränkt bzw. reglementiert werden soll. Die Varianten reichen hier von der Quasibeibehaltung der bisherigen Strukturen über das Aus für Teilversorgungsspitäler und die Festschreibung von Allgemeinmedizinern als Gatekeeper bis hin zu einem wohl eher unwahrscheinlichen Modell, bei dem nur ganz wenige Großspitäler übrig bleiben und so viele Patienten wie möglich im niedergelassenen Bereich versorgt würden.
Neben all dem gibt es auch weitere Punkte, zu denen großteils schon Konsens besteht und die sich zuletzt Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) zu eigen gemacht hat. Hier geht es etwa um ein bundeseinheitliches Dienst- und Besoldungssystem für Krankenanstalten, aber auch einen einheitlichen Leistungskatalog in der ambulanten ärztlichen Versorgung, die Neukodifizierung der Kassenverträge, die gemeinsame Beschaffung von Medizinprodukten und -behelfen oder eine eHealth Agentur für die Digitalisierung im Gesundheitswesen.






