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Pflegegeld: Plus bei Rückstufungen, lange Verfahrensdauer

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Pflegebedürftige müssen wochenlang auf Entscheidungen warten
©APA, HELMUT FOHRINGER, THEMENBILD
Beim Pflegegeld ist die Rate der Rückstufungen (die Vergabe einer niedrigeren Pflegestufe als zuvor) etwas gestiegen. Während es 2019 noch 10,24 Rückstufungen pro 1.000 Bezieherinnen und Beziehern gab, waren es 2025 12,77. Die Verfahrensdauer der Pflegegeld-Verfahren ist mit 74,4 Tagen in Wien am längsten (Schnitt 2019-2025), im Burgenland mit 45,6 Tagen am kürzesten. Das zeigt eine aktuelle Beantwortung einer Anfrage der Grünen durch Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ).

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Vergleichsweise lange auf die Entscheidung der Pflegegeldeinstufung wartet man neben Wien auch in Oberösterreich mit über die genannten Jahre im Schnitt 64,3 Tagen sowie in Vorarlberg mit 62,4 Tagen. Dahinter folgen Niederösterreich (53 Tage), Salzburg (52,3), Tirol (51,6) sowie die Steiermark (47,3), Kärnten (47,1) und das Burgenland mit den erwähnten 45,6 Tagen.

In Summe über alle Länder hinweg lag die Verfahrensdauer 2019 bei 60 Tagen, blieb dann in den Folgejahren nahezu unverändert bis 2024 (57). Lediglich 2025 zeigte sich ein Rückgang auf im Schnitt 52 Tage.

Kritik an der langen Verfahrensdauer wie auch an der Zahl der Rückstufungen übte der Grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner, der die Anfrage eingebracht hatte: Oberösterreich und Wien würden "über die Jahre hinweg besonders lange Verfahrensdauern bei Pflegegeldbegutachtungen" zeigen, "hier besteht dringender Aufholbedarf", so der Nationalratsabgeordnete. "Verfahrensdauern über zwei Monate sind schlicht zu lange, besonders in dieser vulnerablen Lebensphase, wo es eigentlich schnell Klarheit braucht", erklärte er gegenüber der APA.

Die Zahl der Rückstufungen von Pflegegeldbezieherinnen und -beziehern stieg laut der Anfragebeantwortung insbesondere in den letzten Jahren deutlich an. Während sie 2019 (bei einer Gesamtzahl von Anspruchsberechtigten von 463.662 Personen) bei 4.746 Fällen lag, sank sie bis 2021 auf 4.138 Fälle (bei 465.814 Anspruchsberechtigten). Danach gab es wieder einen Anstieg, 2025 lag die Zahl der Rückstufungen bei 6.400 (501.237 Bezieher).

Umgerechnet auf Fälle pro 1.000 Bezieherinnen bzw. Bezieher bedeutet das für 2019 10,24 Rückstufungen pro 1.000 Fälle, 2021 dann 8,88 Rückstufungen. Danach stieg die Zahl kontinuierlich, 2025 gab es dann 12,77 Rückstufungen pro 1.000 Betroffenen - ein Plus von rund 44 Prozent von 2021 bis 2025.

Aufgezeigt wurde in der Anfragebeantwortung auch, dass der überwiegende Teil der Begutachtungen mit einer Zahl von 1.020.000 zum Pflegegeld durch Ärzte erfolgte, hingegen 420.000 Begutachtungen durch Pflegekräfte. Während bei Ärzten 34.600 Fälle von Rückstufung vorkamen (3,4 Prozent), lag diese mit nur 620 (0,4 Prozent) bei Begutachtungen durch Pflegekräfte deutlich niedriger.

Auch hier sieht Schallmeiner Handlungsbedarf: "Seit 2022 steigt die Zahl der Rückstufungen beim Pflegegeld deutlich schneller als die Zahl der Pflegegeldbezieher:innen insgesamt. Auffällig ist, dass Rückstufungen fast ausschließlich auf ärztliche Gutachten zurückgehen, während Begutachtungen von Expertinnen und Experten aus den Pflegeberufen nur in sehr geringem Ausmaß dazu führen", sagte der Grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner gegenüber der APA. Dieser Trend sei "besorgniserregend" und werfe die Frage auf, "was sich im System verändert hat".

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