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Tod Pilnaceks laut Gutachten durch "suizidales Ertrinken"

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Ein weiteres Gutachten behandelt den Tod von Christian Pilnacek
©APA, EXPA, JOHANN GRODER
Ein am Freitag veröffentlichtes gerichtsmedizinisches Gutachten kommt zum Schluss, dass der ehemalige Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek durch "suizidales Ertrinken" ums Leben gekommen ist. Demnach gebe es "keine Anhaltspunkte für einen Unfalltod oder ein Tötungsdelikt", hieß es in einer Aussendung der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Die Ermittlungen zum Tod Pilnaceks sind derzeit auch Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

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Erstellt wurde das Gutachten im Zuge der Prüfung einer allfälligen Fortführung der Ermittlungen in der Causa. Von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt dazu beauftragt war die Leiterin des Instituts für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Innsbruck. Im mehr als 110 Seiten umfassenden Gutachten heißt es unter anderem: "Die Todesursache des Mag. Pilnacek ist ein Ertrinken. [...] Konkurrierende Todesursachen, weder aus innerer krankhafter Ursache noch anderweitige traumatische Todesursachen, konnten nicht festgestellt werden."

Weiter heißt es in dem Gutachten: "Nach Umständen und Befunden ist am ehesten von einem suizidalen Ertrinken auszugehen. Für einen Unfall oder ein Tötungsdelikt ergeben sich aus den Umständen und Befunden aus gerichtsmedizinischer Sicht keine Anhaltspunkte." Pilnacek habe verschiedene Verletzungen durch die Einwirkung stumpfer und schürfender Gewalt an "sturz- und anstoßtypischen Prädilektionsstellen" aufgewiesen, "die zwanglos mehrfachen Anstoß- oder Sturzgeschehen zuzuordnen sind".

Verletzungen "an schlagtypischer Lokalisation" haben sich laut dem Gutachten dagegen nicht gefunden. "Es handelt sich um Bagatellverletzungen ohne jedweden eigenen todesursächlichen Stellenwert."

Der für das Gutachten zugezogene gerichtsmedizinische Sachverständige konnte auf Grundlage der von ihm durchgeführten Obduktion und ergänzend eingeholter chemischer wie auch toxikologischer Analysen keine bestimmten Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat anführen.

Laut Oberstaatsanwaltschaft sind die seitens der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau in diesem Verfahren gesetzten Schritte - auch retrospektiv - "in keiner Weise zu beanstanden".

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