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ORF beendet Dienstverhältnis mit Roland Weißmann

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Roland Weißmann muss den ORF verlassen

Roland Weißmann

©APA, HARALD SCHNEIDER

Untersuchung ergab allerdings kein Vorliegen sexueller Belästigung im rechtlichen Sinne – Kritik von Weißmann-Anwalt.

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Der ORF hat nun endgültig das Dienstverhältnis mit seinem einstigen Generaldirektor Roland Weißmann beendet. Dieser war am 8. März von seinem Posten zurückgetreten, nachdem eine Mitarbeiterin Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte. Die von Weißmanns interimistischer Nachfolgerin Ingrid Thurnher angestoßene Untersuchung habe nun zwar ergeben, dass eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn im konkreten Fall nicht vorgelegen habe.

Es gelte jedoch, jeden Anschein eines unangemessenen Verhaltens durch eine Führungskraft zu vermeiden, machte der ORF in einer Aussendung deutlich. Daher werde das Angestelltendienstverhältnis mit Roland Weißmann aufgelöst – unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kollektivvertraglichen Kündigungsfrist. Weißmann war nach seinem Rücktritt als Generaldirektor wieder in sein altes Dienstverhältnis als ORF-Angestellter eingetreten.

Mehr als "Einhaltung zwingenden Rechts"

"Sexuelle Belästigung ist im österreichischen Recht klar definiert. Auf Basis der Befragungen und der Unterlagen hat die Compliance-Stelle festgestellt, dass eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn im konkreten Fall nicht vorliegt", heißt es seitens des Senders. "Der ORF verlangt von seinen Führungskräften allerdings nicht bloß die Einhaltung zwingenden Rechts, sondern ein sehr hohes Maß an Integrität und Unterlassung jeglichen Verhaltens, das geeignet ist, dem Unternehmen zu schaden."

Sowohl Weißmann als auch die betroffene Mitarbeiterin hätten sich der Befragung durch die Compliance-Stelle freiwillig gestellt, beide Seiten hätten Unterlagen vorgelegt, um ihren jeweiligen Standpunkt zu untermauern. Aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte werde der ORF keine weiteren Details der Untersuchung veröffentlichen und ersucht, "Spekulationen zu den Abläufen und den beteiligten Personen zu unterlassen".

Weißmann-Anwalt ortet "grundlegende Fragen zur Fairness"

Für Weißmanns Anwalt ist die Beendigung des Dienstverhältnisses "trotz vollständiger Entlastung (…) nicht nur unverständlich, sondern wirft grundlegende Fragen zur Fairness und Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens des ORF auf", wie es in einer Aussendung heißt. Das Ergebnis der Compliance-Untersuchung könne "klarer nicht ausfallen": "Es liegt keine sexuelle Belästigung und auch kein sonstiges Fehlverhalten durch meinen Mandanten vor."

Dass der ORF dennoch von angeblichen Verstößen gegen "ethische Standards" spricht, sei "ein durchschaubarer Versuch, trotz klarer Entlastung ein Fehlverhalten zu konstruieren". Weißmann werde dieses Vorgehen nicht hinnehmen. "Sämtliche rechtlichen Ansprüche – sowohl im Hinblick auf den abgenötigten Rücktritt, die Beendigung des Dienstverhältnisses als auch auf die fortgesetzte rufschädigende Darstellung – werden nunmehr konsequent verfolgt", so der Anwalt.

Laut dem Gutachten, aus dem der Anwalt zitiert, habe nicht festgestellt werden können, dass Weißmann "zu irgendeinem Zeitpunkt berufliche Konsequenzen, welcher Natur auch immer, gegenüber der Betroffenen angedroht oder auch nur angedacht hätte, wenn sie seinen Avancen nicht nachgibt".

Vielmehr habe das faktische Verhalten von Weißmann während und nach dem Untersuchungszeitraum gezeigt, "dass die Ablehnung durch die Betroffene für sie keinerlei negative berufliche Konsequenzen und auch sonst keinen Einfluss auf ihr Arbeitsumfeld hatte. Schließlich konnte auch die Unerwünschtheit des Verhaltens von Mag. Weißmann nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden", so das Fazit im zitierten Compliance-Gutachten.

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