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Der Mann war vor einem Jahr am Wiener Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Yusup M. war in eine professionell organisierte Täter-Gruppe eingebunden, die laut Anklage für den IS einen Gesamtbetrag im oberen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich lukriert hatte. Vom Vorwurf, sich in führender Funktion betätigt zu haben, wurde der bisher Unbescholtene aber freigesprochen.
Der OGH bestätigte der APA die Aufhebung des Urteils. Der Prozess muss daher wieder in die erste Instanz. Aus Sicht eines Schöffensenats hatte damals die Beweislage nicht ausgereicht. Klar sei jedoch gewesen, dass der 33-Jährige seit dem Frühjahr 2022 bis zu seiner Festnahme Ende Juli "in umfangreichem Stil" in Österreich für den IS gesammelt hätte, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Mit dem Geld wurden der Anklage zufolge in Syrien und im Irak tätige bzw. inhaftierte Kämpfer sowie deren Angehörige unterstützt bzw. internierte IS-Anhängerinnen freigekauft.
