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Der Mann sei trotz Reanimationsversuchen gestorben, teilte die Berliner Polizei via WhatsApp und auf X mit. "Gegen 18.00 Uhr konnte der Tatverdächtiges des gestrigen Anschlags im Großen Tiergarten in einer Kleingartenanlage in Spandau lokalisiert werden", teilte die Polizei mit. Der Mann sei dann mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, daraufhin sei es zum Schusswaffengebrauch durch das Berliner SEK gekommen. "Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr verstarb er noch am Einsatzort", so die Polizei.
Bei dem Angriff am Samstagabend mit dem Auto sowie anschließend mit einer Stichwaffe, mutmaßlich eine Machete, wurde laut Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Frau getötet, 29 Menschen wurden verletzt. Sie befanden sich laut Polizei am Nachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
In der Früh hatte die Polizei ein Foto veröffentlicht, mit dem sie nach dem 21 Jahre alten Abdul B. fahndete. Der mutmaßliche Täter hat sich Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zufolge radikalisiert und gehört der islamistischen Szene an, wie Dobrindt sagte. Der Mann sei schon in der Vergangenheit "auffällig" geworden. Dobrindt sprach von einem "hohen Maß von Straftaten" und einer "islamistischen Radikalisierung" des 21-Jährigen.
Im vergangenen Jahr versuchte Abdul B. laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft mehrfach, sich im Ausland der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in Haft. Nach seiner Entlassung sei Abdul B. am 17. November nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden.
Er war dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er im Mai 2026 laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde. Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, "da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt".
Die Verurteilung ist nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Sie hatte demnach eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. In der Verhandlung hatte sich Abdul B. laut Mitteilung "überwiegend geständig" gezeigt und vom IS distanziert.
Noch Anfang dieses Monats durchsuchten Ermittler nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft seine Wohnung in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der "Bild" zufolge sollte Abdul B. am Montag zu einem Deradikalisierungskurs.
In der Vergangenheit sei der Beschuldigte zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, sagte der Innenminister. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. In der Verhandlung hatte sich Abdul B. laut Generalstaatsanwaltschaft "überwiegend geständig" gezeigt und vom IS distanziert.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner zeigte sich am Abend erleichtert darüber, dass der Tatverdächtige gestellt wurde. "Dass die Berliner Polizei innerhalb von 24 Stunden den Tatverdächtigen hat, ist ein großer Erfolg der Ermittlungsbehörden", sagte der CDU-Politiker im RBB. "Und da bin ich sehr dankbar."
BERLIN - DEUTSCHLAND: FOTO: APA/APA/AFP/RALF HIRSCHBERGER
