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Auch die SPÖ lehnte eine Rückholung ab. "Skurriler wird's nimmer: Jahrelang fordert die FPÖ, straffällige Ausländer außer Landes zu bringen - und jetzt verlangt sie mit aller Kraft, einen verurteilten Straftäter nach Österreich zu holen. Das kann man nicht erfinden. Die FPÖ ist ein Wendehals sondergleichen. Hauptsache, Kickls Truppe kann laut 'dagegen' schreien", kommentierte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim am Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst mit Blick auf FPÖ-Chef Herbert Kickl.
Die SPÖ-Stellungnahme kommentierte FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker in einer weiteren Presseaussendung: "Niemand in der FPÖ will verurteilte Verbrecher nach Österreich zurückholen. Entscheidend ist etwas anderes: Ein österreichisches Urteil muss Bestand haben, und dieser Straftäter muss seiner Strafe zugeführt werden - ob hier oder durch eine Übernahme der Strafvollstreckung. Alles andere heißt, dass wir uns selbst nicht ernst nehmen".
Das Landesgericht Wien hatte R. im Juli der Folter und weiterer schwerer Straftaten an 21 Zivilisten für schuldig befunden und ihn zu acht Jahren Haft verurteilt. Während und nach der Gerichtsverhandlung in Wien hatte sich Moussab Abou R. auf freiem Fuß befunden. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte nach der Festnahme und anschließender Verhängung der U-Haft einer Haftbeschwerde Folge gegeben und die vom Landesgericht für Strafsachen angenommene Fluchtgefahr verneint. Im Anschluss an die Urteilsverkündung kehrte Abou R. nach Syrien zurück, wo Sicherheitskräfte ihn am Samstag in der Provinz Daraa festnahmen.
Die Vizepräsidentin des Landesgerichts Wien, Christina Salzborn, sagte am Sonntag auf APA-Anfrage zu den Medienberichten der Festnahme und zur Frage eines möglichen Auslieferungsansuchens: "Man wird das entsprechend prüfen kommende Woche." Es würden bisher keine Berichte aus Syrien auf offiziellem Weg vorliegen, sagte Salzborn. Auch am Montag lagen dem Landesgericht noch keine offiziellen Informationen aus Syrien über die Festnahme von Abou R. vor, wie das Ö1-"Mittagsjournal" berichtete.
Gegenüber dem Journal schilderte der Völkerrechtler Ralph Janik drei Optionen für das weitere Vorgehen der österreichischen Regierung. Einerseits könne man "sich und die eigenen Gerichte ernst nehmen", und einen Auslieferungsantrag an syrische Behörden stellen. Schließlich habe in Wien ein kostspieliges und faires Verfahren von Abou R. mit vielen Zeugen stattgefunden. Janik halte es aber für unwahrscheinlich, dass die syrische Regierung Abou R. ausliefern würde. Andererseits könnten österreichische Behörden sich mit Syrien über ein Verfahren von Abou R. in seinem Heimatland verständigen. Dann müsse Österreich sich aber auch für ein "faires Verfahren" einsetzen. Die dritte Option sei, "nichts zu tun". In diesem Fall nehme Österreich sich aber aus Sicht Janiks selber "nicht ernst".
Moussab Abou R. arbeitete in Raqqa für das Regime des 2024 gestürzten syrischen Präsidenten Bashar al-Assad. Dabei machte er sich laut nicht rechtskräftigem Urteil "staatlich organisierter, systematischer Folter" schuldig. Um Zivilisten von Protesten gegen Assad abzuhalten, seien Festgenommene misshandelt und teilweise mit Waffen gequält worden.
Zahlreiche Zeugen sagten gegen Abou R. aus. Laut einem der Opfer befahl Abou R. Wächtern, Häftlinge sexuell zu misshandeln, und sei mit einem Schlagstock in Zellen ein und aus gegangen. Dann habe der Zeuge Gefangene schreien gehört. Einem weiteren Opfer habe Abou R. mit Fußtritten einen Zahn ausgeschlagen. Vor Gericht betonte der Zeuge: "Ich bin nicht gekommen, um mich zu rächen. Mir geht es nur um Gerechtigkeit für mich und für die anderen". Dabei vertraue er auf den österreichischen Rechtsstaat.
