Das Landesgericht Wien hatte R. der Folter für schuldig befunden.
©Hans-Klaus Techt, APANach seiner Verurteilung wegen Folter in Wien floh Moussab Abou R. nach Syrien. Nun wurde der Ex-Polizeichef festgenommen – und die Debatte über ein mögliches Auslieferungsbegehren beginnt.
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Syriens Sicherheitskräfte haben den in Wien verurteilten syrischen Ex-Polizeichef Moussab Abou R. am Samstag in der Provinz Daraa festgenommen. Das Landesgericht Wien hatte R. im Juli der Folter und weiterer Straftaten an syrischen Regimegegnern für schuldig befunden. Trotzdem konnte er Österreich verlassen, ohne die Behörden zu informieren, wie die Menschenrechtsorganisation CEHRI berichtete. Die FPÖ sprach sich für, die ÖVP gegen seine Auslieferung aus.
Die Vizepräsidentin des Landesgerichts Wien, Christina Salzborn, sagte am Sonntag auf APA-Anfrage zu den Medienberichten der Festnahme und zur Frage eines möglichen Auslieferungsansuchens: „Man wird das entsprechend prüfen kommende Woche.“ Es würden bisher keine Berichte aus Syrien auf offiziellem Weg vorliegen, sagte Salzborn.
ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger kommentierte die FPÖ-Forderung nach Auslieferung mit den Worten: „Innenminister Karner schiebt Kriminelle ab, die FPÖ möchte Kriminelle hereinholen. Während Österreich unter diesem Innenminister als erstes Land Europas wieder nach Syrien abschiebt, will die FPÖ einen Folterknecht auf Kosten der Steuerzahler zurück ins Land bringen und hier jahrelang in Haft versorgen. Das ist das wahre Gesicht der FPÖ – Luftschloss statt Festung“, so Hanger in einer Aussendung.
OLG sah keine Fluchtgefahr
Während und nach der Gerichtsverhandlung in Wien hatte sich Moussab Abou R. auf freiem Fuß befunden. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte nach seiner Festnahme und anschließender Verhängung der U-Haft einer Haftbeschwerde Folge gegeben. Vor diesem Hintergrund verneinte das OLG auch die vom Landesgericht für Strafsachen angenommene Fluchtgefahr.
Somit konnte Abou R. ungehindert das Land verlassen, ohne seinem Anwaltsteam oder dem Gericht Bescheid zu geben, wie die syrische Menschenrechtsanwältin Reem Alksiri vom Centre for the Enforcement of Human Rights (CEHRI) dem Fernsehsender Syria TV sagte. „Die Zeugen sind bestürzt, wie so etwas passieren kann“, betonte Tatiana Urdaneta Wittek von CEHRI gegenüber der APA. Sie hatte 18 der bekannten Opfer beim Prozess in Wien vertreten.
Syrische Aktivisten befeuern mediale Aufmerksamkeit
In Syrien angekommen wurde der Ex-Polizeichef feierlich von seiner Familie in der Provinz Daraa empfangen. Auf einem im Internet kursierenden Bild schwenkt er lächelnd eine syrische Fahne. „Ich bin Anhänger der Revolution“, hatte Abou R. vor Gericht in Wien beteuert. Syrische Aktivistinnen und Aktivisten sind anderer Meinung.
Sie machten medial auf seine Rückkehr nach Syrien aufmerksam. Manche von ihnen wurden selbst Opfer oder Zeugen von Misshandlung durch den Ex-Polizeichef, weil sie sich für die Revolution betätigten. Etwa der syrische Anwalt Asid al-Mousa, der als Augenzeuge vor Gericht aussagte.
In Syrien wuchs der Unmut über die Rückkehr des Ex-Polizeichefs. So machte sich unter den Einwohnern Raqqas „große Wut“ breit, sagte der syrische Menschenrechtsanwalt Firas Yehia dem TV-Sender Al Hadath. Raqqa ist jene Stadt, in der Abou R. als Polizeichef gedient hatte. „Sie wissen genau, welche Menschenrechtsverletzungen er begangen hat“, fügte Yehia hinzu.
Syrischer Inlandsgeheimdienst gab Festnahme bekannt
Schließlich nahmen syrische Sicherheitskräfte Abou R. am Samstag in seiner Heimatprovinz Daraa fest, wie SANA mit Verweis auf den syrischen Inlandsgeheimdienst berichtete. Demnach wurde R. im Rahmen einer Operation gegen Personen, die in Terrorismusfälle verwickelt sind, festgenommen. Nun würden rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet.
Dass R. bei der Einreise nach Syrien nicht verhaftet wurde, habe aus Sicht Yehias mehrere Gründe. Einerseits hätte die neue syrische Regierung bisher noch keine Namen von gesuchten Kriegsverbrechern veröffentlicht. Andererseits hätten syrische Behörden zum Zeitpunkt der Rückkehr des Ex-Polizeichefs noch „keine Informationen“ aus Österreich erhalten.
Schwere Vorwürfe von Opfern
Anfang Juli verurteilte das Wiener Landesgericht Moussab Abou R. und den früheren Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes Khaled Al H. wegen Folter und schwerer Straftaten an insgesamt 21 Zivilisten zu jeweils acht Jahren Haft. Beide hatten für das Regime des 2024 gestürzten syrischen Präsidenten Bashar al-Assad gearbeitet. Dabei machten sie sich laut nicht rechtskräftigem Urteil „staatlich organisierter, systematischer Folter“ schuldig. Um Zivilisten von Protesten gegen Assad abzuhalten, seien Festgenommene misshandelt und teilweise mit Waffen gequält worden.
Zuvor hatten zahlreiche Zeugen gegen Moussab Abou R. und Khaled Al H. ausgesagt. Sie waren von jenen Behörden in Raqqa inhaftiert worden, denen die Angeklagten vorstanden. Laut einem der Opfer befahl Abou R. Wächtern, Häftlinge sexuell zu misshandeln, und sei mit einem Schlagstock in Zellen ein und aus gegangen. Dann habe der Zeuge Gefangene schreien gehört
Einem weiteren Opfer habe Abou R. mit Fußtritten einen Zahn ausgeschlagen. Vor Gericht betonte der Zeuge: „Ich bin nicht gekommen, um mich zu rächen. Mir geht es nur um Gerechtigkeit für mich und für die anderen“. Dabei vertraue er auf den österreichischen Rechtsstaat.
FPÖ fordert sofortiges Auslieferungsbegehren
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker forderte ein sofortiges Auslieferungsbegehren. „Justizministerin (Anna, Anm.) Sporrer muss umgehend alle völkerrechtlichen und diplomatischen Hebel in Bewegung setzen, um den Verurteilten nach Österreich zurückzuholen – sei es durch ein Auslieferungsbegehren, sei es durch eine Vereinbarung zur Übernahme der Strafvollstreckung. Ein österreichisches Urteil über acht Jahre Haft für Folter darf kein Papiertiger sein. Wenn diese Bundesregierung nicht einmal versucht, einen verurteilten Folterknecht zurückzuholen, dann kapituliert sie endgültig vor ihrer eigenen Unfähigkeit – und verhöhnt die 21 Opfer, die dem österreichischen Rechtsstaat vertraut haben.“
Hafenecker kritisierte laut Aussendung ein österreichisches „Staatsversagen in dieser Causa“. „Ein Land, das gerade erst aus einem verheerenden Bürgerkrieg kommt, erledigt binnen zwei Wochen, was der österreichische Sicherheitsapparat nicht einmal versucht hat. Die Blamage für SPÖ-Justizministerin Sporrer und ÖVP-Innenminister (Gerhard, Anm.) Karner ist damit komplett“, so der FPÖ-Generalsekretär.
