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Sporrer hatte geplant, in einer Einmalaktion 500 Insassen eine Freilassung zu ermöglichen, um die Gefängnisse zu entlasten. In Frage kommen würden gemäß ihren Plänen Häftlinge mit einer unbedingten Strafe von bis zu fünf Jahren. Gewisse Täter wären allerdings ausgenommen, nämlich Personen, die wegen schwerer Gewaltverbrechen, Sexualverbrechen, Terrorismus und staatsfeindlicher Verbindungen sowie Delikten nach dem Verbotsgesetz verurteilt sind.
Die ÖVP zeigte sich schon zuletzt skeptisch. Stocker meinte am Montagabend: "Wenn wir per Sondergesetz hunderte Straftäter freilassen, würde das das Vertrauen in den Rechtsstaat zurecht massiv beschädigen." Massenfreilassungen werde es daher nicht geben. Da es für die Maßnahme einen Parlamentsbeschluss braucht, wäre wohl die Zustimmung der Volkspartei für die Umsetzung vonnöten.






