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Freispruch für Antiquar Schaden rechtskräftig

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Schaden wurde am Donnerstag am Wiener Landesgericht freigesprochen
©APA, HELMUT FOHRINGER, THEMENBILD
Der Freispruch gegen den Wiener Antiquar Rainer Schaden, der die Universitätsbuchhandlung in der Sonnenfelsgasse betreibt, ist rechtskräftig. Ihm war von der Staatsanwaltschaft Wien nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen worden, da er mehrere Werke aus der NS-Zeit angeboten hatte, die aus dem Nachlass der Historikerin Brigitte Hamann stammten. Wie die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, der APA bestätigte, verzichtete die StA auf Rechtsmittel.

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Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte Schaden gegen das Verbotsgesetz verstoßen, da er das im Webshop angebotene Propagandamaterial mit einer näheren Erklärung oder einer entsprechenden Aufbereitung und nicht kommentarlos öffentlich anbieten hätte müssen. Eine rechtsextreme Gesinnung wurde dem 78-Jährigen von der Anklagebehörde aber nicht unterstellt. "Er ist kein Nazi. Er ist kein Rechtsextremer. Er ist ein anerkannter Buchhändler und Antiquar", betonte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung vergangenen Donnerstag, an deren Ende er vom achtköpfigen Geschworenengericht einstimmig freigesprochen wurde. Zu Schadens Kundenkreis zählen universitäre Einrichtungen, Historikerinnen und Historiker, Dissertierende und Medienschaffende.

Schaden hatte insgesamt 14.000 Bücher aus dem Nachlass der 2016 verstorbenen Historikerin Brigitte Hamann erworben, die mit ihrem Werk "Hitlers Wien" einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde. Hamann hatte für ihre Forschungszwecke eine Fülle an Büchern aus der NS-Zeit ihrer Bibliothek einverleibt. Davon landeten 60 nach Hamanns Ableben bei Schaden und in weiterer Folge in dessen Webshop. Aufmerksam wurden die Strafverfolgungsbehörden darauf, als ein oberösterreichischer Polizist im Zuge eines Ermittlungsverfahrens den als bedenklich eingestuften Titel "Wie die Ostmark ihre Befreiung erlebte" im Webshop entdeckte. Die Staatsanwaltschaft Wels leitete gegen Schaden Ermittlungsschritte ein, die Wiener Anklagebehörde übernahm das weitere Verfahren.

Schaden schilderte bei dem Prozess, dass er sehr wohl ausführlich geprüft habe, an wen er die Werke verkaufte. Zudem seien einige der Werke in österreichischen Bibliotheken öffentlich zugänglich.

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