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Wegen Missbrauchs der Amtsgewalt: Egisto Ott wird angeklagt

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Egisto Ott

©APA/Roland Schlager

Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage gegen den ehemaligen Geheimdienst-Mitarbeiter Egisto Ott. Ihm werden Amtsmissbrauch, die Unterstützung eines russischen Nachrichtendienstes sowie weitere Delikte zur Last gelegt. Auch ein zweiter Polizeibeamter steht vor Gericht.

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Der ehemalige Geheimdienst-Mitarbeiter Egisto Ott muss sich vor Gericht u.a. wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten. Das gab die Staatsanwaltschaft Wien am Freitag per Aussendung bekannt. Zur Last gelegt wird dem früheren BVT-Beamten, zwischen 2015 und 2020 ohne dienstlichen Auftrag Daten wie Aufenthaltsorte, Kfz-Kennzeichen und Reisebewegungen erhoben zu haben. Auch soll er gegen finanzielle Gegenleistungen einen geheimen Nachrichtendienst Russlands unterstützt haben.

Neben Ott wird noch ein zweiter – nicht namentlich genannter – Polizeibeamter angeklagt, ebenfalls wegen Missbrauchs der Amtsgewalt. Die Strafdrohung beträgt für beide Angeklagte sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Viele Vorwürfe

Es ist eine ganze Latte an Vorwürfen, die die Staatsanwaltschaft gegen Ott vorbringt. Dabei geht es um die Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt und des Geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil der Republik Österreich, das Vergehen der Bestechlichkeit, das Vergehen der Bestechung als Bestimmungstäter sowie das Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Ott, vormals Chefinspektor, wird unter anderem vorgeworfen, im Zeitraum April 2015 bis 2020 als damaliger Beamter des BVT seine Befugnis mit dem Vorsatz, andere an ihrem Recht auf Geheimhaltung ihrer personenbezogener Daten zu schädigen, wissentlich missbraucht zu haben. Konkret soll er ohne dienstlichen Auftrag eine Vielzahl solcher Daten, wie etwa Aufenthaltsorte, Kfz-Kennzeichen oder Reisebewegungen, im Wege nationaler und internationaler polizeilicher Datenbanken oder im Amtshilfeweg erhoben haben.

Zusammenarbeit mit Moskau

Dem Angeklagten wird weiters zur Last gelegt, als österreichischer Polizeibeamter zum Nachteil der Republik einen geheimen Nachrichtendienst der Russischen Föderation dadurch unterstützt zu haben, dass er im Zeitraum 2017 bis 2021 geheime Tatsachen und eine Vielzahl an personenbezogenen Daten aus polizeilichen Datenbanken zum Zwecke der Übermittlung an Jan Marsalek und unbekannte Vertreter des russischen Nachrichtendienstes sammelte. Die Staatsanwaltschaft Wien hält Ott hier vor, dafür finanzielle Gegenleistungen angenommen sowie im Zuge einer Datenerhebung einen ausländischen Verbindungsmann dazu bestimmt zu haben, Geld für Informationen zu bezahlen.

Der ehemalige Wirecard-Vorstand Marsalek soll selbst für den russischen Geheimdienst tätig gewesen sein. Er ist seit Jahren auf der Flucht.

Marsalek in zentraler Rolle

Marsalek steht auch bei einem weiteren Punkt der Anklage gegen Ott im Zentrum. Der Chefinspektor soll im November 2022 einen SINA-S-Laptop auf dem eine nicht öffentlich bekannte, von EU-Staaten verwendete elektronische Sicherheitshardware für sichere elektronische Kommunikation gespeichert war, gegen 20.000 Euro im Auftrag Marsaleks an einen unbekannten Mittäter übergeben haben, wobei der Laptop in weiterer Folge einem russischen Nachrichtendienst ausgehändigt worden sein soll.

Schließlich wird Ott von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, im Jahr 2019 dem früheren Generalsekretär im Außenamt Johannes Peterlik personenbezogene Daten von Beamten des BVT, die er mit der Erstellung des Ibiza-Videos in Zusammenhang brachte, mitgeteilt zu haben. Dadurch sei das Recht dieser Personen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten verletzt sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen nationalen Sicherheit und der Erfolg zukünftiger nachrichtendienstlicher Aktivitäten gefährdet worden, schreibt die Staatsanwaltschaft.

In einem Nebenverfahren war Ott im März freigesprochen worden. Weitere Ermittlungsverfahren werden parallel zur bevorstehenden Hauptverhandlung fortgesetzt.

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