Im Verfahren gegen August Wöginger geht es weiter: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft soll gegen die Diversion Beschwerde einzulegen. Jetzt ist das Oberlandesgericht Linz am Zug. Die ÖVP steht weiter hinter ihrem Klubobmann.
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ÖVP-Klubobmann August Wöginger droht in der Amtsmissbrauchs-Causa weiter Ungemach. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) per Weisung angewiesen, Beschwerde gegen die Diversion einzulegen. Das bestätigte die Oberstaatsanwaltschaft Wien am Donnerstag der APA.
Die ÖVP erklärte in einer Stellungnahme, sie nehme den Instanzenzug zur Kenntnis, am Ball sei nun das Oberlandesgericht Linz. "Wir gehen davon aus, dass die Diversion bestätigt wird", zeigte man sich zuversichtlich. "Unverändert stehen wir geschlossen hinter August Wöginger", betonte die Kanzlerpartei.
In dem Verfahren gegen Wöginger wegen Amtsmissbrauchs war am 7. Oktober eine – noch nicht rechtskräftige – Diversion für Wöginger und die beiden Mitangeklagten beschlossen worden. Die WKStA wird nun Rechtsmittel dagegen einlegen. Auch der Weisungsrat sei zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzung für die Diversion gegen alle drei Beschuldigte nicht gegeben seien, teilte ein Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft mit.






