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Zuletzt hatte bereits der ÖAMTC gewarnt, dass die Einführung einer videoüberwachten Kontrolle von Fahrverboten "zu einer Zunahme von Verboten und Strafen sowie zu einem "Regel-Chaos" führen würde. Demgegenüber brauche es einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen.
Gegen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Kameraüberwachung von Fahrverboten hege man jedoch gewichtige Bedenken, wenn auch ohne gänzliche Ablehnung, hieß es unter anderem von der Abteilung für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme. Die Einführung in besonders definierten Bereichen könne zwar "einen Beitrag zur effizienteren Durchsetzung von Zufahrtsbeschränkungen leisten", merkte die Kammer in ihrer Stellungnahme an. "Andererseits kann dieses Ziel auch durch gelindere Mittel erreicht werden, wie etwa bauliche Maßnahmen", hieß es mit Verweis auf Poller, Schranken oder andere Überwachungsmaßnahmen.
Eingefordert wurde zudem eine möglichst unbürokratische Gestaltung der Novelle für Unternehmen sowie Verhältnismäßigkeit bei der Durchführung. Die Maßnahme dürfe keinesfalls zum "Einfallstor für eine flächendeckende Bemautung des Innenstadtverkehrs werden", hieß es. Auch datenschutzrechtliche Bedenken wurden angeführt.
In diese Kerbe schlägt auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Die NGO forderte einen Ausschluss der sicherheitspolizeilichen Verwendung des im Zuge der StVO gewonnenen Bildmaterials. Die alleinige Verwendung von Videokameras sei bereits geeignet, den Handlungswillen von Personen zu beeinflussen, hieß es seitens der NGO. Echtzeitüberwachung im Rahmen der Straßenverkehrsordnung biete hohes Missbrauchspotenzial. Auch sah die Organisation die Gefahr einer Einschränkung der Versammlungsfreiheit.
Auch die Datenschutzorganisation epicenter.works. sprach von Bedenken und stützte sich dabei auch auf Studien, wonach es deutlich kostengünstigere, effizientere sowie grundrechtskonformere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gebe. Die Datenschützer sprachen von "gravierenden Mängeln beim aktuellen Gesetzesentwurf", die offenlegen würden, dass "sämtliche grundrechts- und datenschutzfreundlichen Bestimmungen nicht enthalten" seien.
Positiv äußerte sich hingegen das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Eine automatisierte Kontrolle erhöhe die Entdeckung von Verstößen und damit auch die Regelbefolgung. Dadurch würden Gefährdungen für Fußgeherinnen und Fußgeher und Radfahrende reduziert werden. "Die Verkehrssicherheit im sensiblen innerstädtischen Raum wird nachhaltig verbessert", betonte das KFV.
Ähnlich äußerte sich auch der Verkehrsclub Österreich (VCÖ). Die Ermöglichung von automatisationsunterstützten Zufahrtskontrollen sei für Städte eine Unterstützung für verstärkte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.
Daneben beteiligten sich auch Organisationen wie das Rote Kreuz, die Volksanwaltschaft oder zahlreiche Landesregierungen an dem Begutachtungsverfahren. Der Gesetzesentwurf sieht daneben eine Verlagerung von E-Mopeds und E-Scootern von den Radwegen vor zudem auch eine Helmpflicht für unter 16-Jährige bei der Benützung von E-Rollern und Minirollern vor.





