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Pilnacek-Handy im Fokus des U-Ausschusses

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Chefermittler und Staatsanwältin sagten im U-Ausschuss aus
©APA, GEORG HOCHMUTH
Das mittlerweile zerstörte Handy des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek stand am Dienstag im Mittelpunkt des U-Ausschusses in dieser Causa. Konkret ging es um die Beweisqualität des Smartphones: Der damalige Chefermittler stufte es als nicht relevant für die Klärung der Todesumstände ein, da es am Tatort keinen Hinweis auf Fremdverschulden gegeben habe. Anders die zuständige Oberstaatsanwältin: Das Handy hätte ein wesentliches Beweismittel sein können.

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Aufgrund der Einschätzung des Chefermittlers wurde das Mobiltelefon nicht sichergestellt und noch am selben Tag dem Anwalt der Familie Pilnacek ausgefolgt. Später wurde es von der Witwe Pilnaceks zerstört. Im Zuge späterer Anzeigen gegen den Chefermittler und andere Polizisten wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Amtsmissbrauchs ermittelt. Besonders kritisch sei die Übergabe des Handys an den Anwalt während eines Ermittlungsverfahrens gewesen, so die Oberstaatsanwältin: "Erfahrene Polizeibeamte hätten wissen müssen, dass hier eine Ausfolgung ohne Abklärung mit der Staatsanwaltschaft nicht geboten ist." Diese Ermittlungen wurden später eingestellt.

Zunächst versuchte der Chefermittler sein Vorgehen zu erklären. Aus sämtlichen vor Ort durchgeführten Ermittlungen habe sich ergeben, dass der Tod des Sektionschefs nicht durch Fremdverschulden verursacht worden sei. Das habe sich etwa aus dem Zurücklassen der persönlichen Gegenstände im Haus seiner Vertrauten sowie der Spuren am Tatort ergeben. Die Smartwatch des verstorbenen Sektionschefs habe man hingegen sehr wohl sichergestellt, so der Chefermittler.

Das sei eine "Fleißaufgabe" gewesen, die vor allem deshalb durchgeführt wurde, "weil es die Person Mag. Pilnacek war". Möglicherweise hätte man so dessen Fußweg oder Todeszeitpunkt feststellen können, so die Hoffnung der Ermittler damals. Mangels Expertise im Landeskriminalamt (LKA) Niederösterreich habe er sie zur Auswertung ans Bundeskriminalamt übergeben, sagte der Befragte. Im über-1.200-seitigen Report sei dann allerdings gestanden, dass keine Geo- und Gesundheitsdaten vorhanden seien. Im Justizministerium wurde die Uhr später dagegen erfolgreich ausgewertet.

Gefragt zu den persönlichen Gegenständen des Ex-Sektionschefs erzählte der Chefermittler, Pilnaceks Gefährtin und ihre Mitbewohnerin hätten die Polizei ersucht, ihnen dabei zu helfen, diese den Angehörigen zukommen zu lassen. Dem seien die Beamten nachgekommen; so gelangte auch Pilnaceks Handy zu seiner Witwe. In seinem Eingangsstatement beklagte der Kriminalist auch die Berichterstattung in der Causa: Er sei "Zielscheibe haltloser Anschuldigungen" geworden. Interventionen habe es während der Ermittlungen bei ihm nicht gegeben.

Anders schätzte die für die Amtsmissbrauchs-Ermittlungen zuständige Oberstaatsanwältin die Beweisqualität des Handys ein. Als Pilnacek aufgefunden wurde, sei die Todesursache keineswegs klar gewesen. "Aus Sicht der WKStA war es so, dass möglicherweise Aufklärungsarbeit erforderlich gewesen wäre. Das Handy wäre ein wesentliches Beweismittel gewesen wie sonst etwa Abschiedsbriefe oder sonstige Hinweise, die auf Fremdverschulden oder freiwilliges Aus-dem-Leben-Scheiden hindeuten."

Wenn alles so klar gewesen wäre, hätte man die weitere Ermittlungsarbeit wie etwa die Auswertung der Smartwatch oder diverse Einvernahmen auch nicht mehr leisten müssen, meinte die Oberstaatsanwältin. Die von den Polizisten ins Treffen geführten rechtlichen Grundlagen für das Ausfolgen des Handys konnte die WKStA nicht nachvollziehen, auch nicht nach einem Amtshilfeersuchen ans Innenministerium.

Es habe auch den Hinweis gegeben, dass Pilnacek nach seiner Führerscheinabnahme in der Nacht seines Todes Nachrichten u.a. an Ex-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) geschrieben habe. Die WKStA hätte das Mobiltelefon auch selbst sicherstellen wollen, allerdings war es zu diesem Zeitpunkt schon vernichtet. Dass keine Rufdatenrückerfassung gemacht wurde, begründete die Befragte vor allem damit, dass Pilnacek hauptsächlich über WhatsApp kommuniziert habe.

Zur Einstellung des Verfahrens meinte die Oberstaatsanwältin, dass WKStA und Oberbehörden zum gleichen Resultat gekommen seien - allerdings aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Einschätzungen. Die WKStA sah den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs als erfüllt an - allerdings hätten die Ermittler nicht mit dem Vorsatz gehandelt, den Staat im Recht auf Strafverfolgung schädigen zu wollen. Man habe ihnen geglaubt, dass sie das Handy übergeben haben, weil sie von einem Selbstmord überzeugt waren.

Die Oberbehörden hätten dagegen zusätzlich auch den objektiven Tatbestand schon nicht als erfüllt angesehen. Dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien die Einstellungsbegründung der WKStA in diesem Sinne verändert hat, hält die Auskunftsperson für in Ordnung. Es gebe eine Hierarchie und unterschiedliche Rechtsmeinungen.

Gegen sie selbst sei eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingebracht worden, und zwar von Anwältin Linda Poppenwimmer, erzählte die Oberstaatsanwältin gegen Ende der Befragung. Diese hatte zuvor eine Polizistin im Medienprozess gegen "Pilnacek"-Buchautor Peter Pilz vertreten.

Ausschuss-Vorsitzender Walter Rosenkranz (M./FPÖ) im Rahmen einer Sitzung des Pilnacek-U-Ausschusses am Donnerstag, 16. April 2026, im Parlament in Wien.

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