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Luger soll als Stadtchef laut Anklagebehörde im Zuge der Brucknerhausaffäre ein juristisches Gutachten um ca. 19.000 Euro in Auftrag gegeben haben, das nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vor allem in seinem eigenen Interesse war. Der Ex-Bürgermeister hatte 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch für die Intendanz des Brucknerhauses seinem bevorzugten Bewerber, Dietmar Kerschbaum, vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt. Als durch einen Whistleblower Compliance-Vorwürfe gegen Kerschbaum erhoben wurden und durchsickerte, dass Kerschbaum die Hearing-Fragen bereits gekannt hatte, gab der Bürgermeister, der auch LIVA-Aufsichtsratsvorsitzender war, jenes Rechtsgutachten in Auftrag - wissend, dass er selbst die undichte Stelle war.
Das Gericht vertrat die Auffassung, der Angeklagte habe sich "anwaltlichen Rat" eingeholt und sich auf diesen verlassen, so die Begründung für Freispruch.
