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Einer der Hauptkritikpunkte der Armutskonferenz ist das Fehlen einer Zielbestimmung, die klar die "Armutsbekämpfung" im Blick hat. "Was ist das für eine Sozialhilfe, die nicht Armut bekämpfen will?", heißt es in der der APA vorliegenden aktuellen Stellungnahme Schenks zum aktuellen Entwurf.
Die Armutskonferenz schlägt für die weiteren Verhandlungen zum Gesetz vor, als Ziel der Sozialhilfe die "Bekämpfung und Vermeidung von Armut durch die Absicherung von grundlegenden Lebensbedürfnissen und Teilhabe" zu definieren. Ebenso solle das "Verhindern von sozialer Ausgrenzung" sowie die "Eingliederung oder Wiedereingliederung jener Personen ins Erwerbsleben, die der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen" festgeschrieben werden. Die Sozialhilfe müsse das Führen eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen und das Existenzminimum sicherstellen, so die Armutskonferenz.
Mit Skepsis wird auch die Diskussion der Umstellung von Geld- auf Sachleistungen gesehen: In modernen Sozialstaaten habe man nach dem Zweiten Weltkrieg Schritt für Schritt mit der Einführung von Geldleistungen begonnen - "basierend auf Grundrechten flankiert von sozialen Dienstleistungen". "Das ist in dieser Kombination auch am wirkungsvollsten und hilfreichsten", so Schenk. Zwar klinge das Vorhaben harmlos, sei aber der genannte Rückschritt.
Er würde vorschlagen, Sach- von Dienstleistungen zu unterscheiden, so Schenk. "Ein Kindergartenplatz, persönliche Assistenz und ein Lebensmittelpaket sind sozialpolitisch völlig unterschiedliche Instrumente, obwohl alle drei in Statistiken als 'Sachleistungen' erscheinen, betonte er. Soziale Dienstleistungen seien etwa Pflegehilfen, Assistenz, Kinderbetreuung, therapeutische Hilfen, Lernangebote, Familienberatung, mobile Teams, Kunst und Kultur, Sportangebote und dergleichen. "Sachleistungen" im eigentlichen Sinn würden eben "Sachen" umfassen - wie Lebensmittel, Wäsche, Hygieneartikel, Naturalien.
Die politisch oftmals postulierte "Eigenverantwortung" setze "eigene Verfügungsmöglichkeiten" voraus, so Schenk. "Wer Verantwortung für sein Leben übernehmen soll, muss auch darüber entscheiden können, wofür die verfügbaren Mittel eingesetzt werden." Geld schreibe nicht vor, "welches konkrete Bedürfnis gerade legitim ist, sondern überlässt diese Entscheidung den Betroffenen selbst". Es ermögliche, Prioritäten zu setzen, Ausgaben aufzuschieben, zu sparen, zwischen Angeboten zu wählen und auf unerwartete Situationen zu reagieren. "Diese Verfügungsmacht ist keine Nebensache, sondern eine Voraussetzung von Autonomie."
Als "Hauptproblem" in den noch anstehenden Verhandlungen sieht Schenk eine "destruktive Haltung und Debatte" in den Bundesländern. So feiere etwa die oberösterreichische Landesregierung die sinkende Zahl der Menschen in der Sozialhilfe - "bei gleichzeitig wachsenden sozialen Problemen von Teuerung bis Wohnungsnot". Auch Arbeitslosigkeit und Firmenschließungen seien in Oberösterreich "massiv gestiegen".
"Fallende Sozialhilfezahlen können in guten Zeiten eine erfreuliche Nachricht sein, in schlechten Zeiten weisen sie auf unterlassene Hilfeleistung hin", betonte er. Wenn die Not wächst, aber weniger Menschen Unterstützung erhalten, müsse man vielmehr fragen, "ob die Hilfe jene noch erreicht, die sie brauchen". Besonders Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark seien in einen "beschämenden Wettlauf nach unten zu Lasten Hilfesuchender" eingetreten.
Gleichzeitig strich Schenk in seiner Beurteilung des Entwurfs auch positive Punkte hervor. In die richtige Richtung gehe der Entwurf etwa beim Thema Wohnkosten, wo den Ländern mehr Spielraum nach oben eingeräumt werden soll. Auch für Menschen mit Behinderungen ortet die Sozialhilfe gute Vorschläge: Schenk nennt etwa den Plan, die Rechtsverfolgungspflicht für Unterhaltsansprüche fallen zu lassen (derzeit müssen auch erwachsene Kinder ihre Eltern verpflichtend auf Unterhalt klagen, bevor Sozialhilfe bezogen werden kann). Auch dass künftig therapeutisches Taschengeld nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet werden soll, sieht Schenk neben anderen Punkten positiv.
Etwas unklar sind für Schenk die Pläne hinsichtlich der Sätze für die Sozialhilfe. Er interpretiere den Entwurf so, dass es künftig statt eines Höchstbetrags einen Fixbetrag für alleinstehende Personen gibt, der wie jetzt 100 Prozent des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes entsprechen soll. Hier sei der Entwurf aber nicht klar formuliert.
Kritik am Entwurf äußerten zuvor u.a. schon Volkshilfe und Caritas. Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger kritisierte vor gut einer Woche, dass die im Koalitionsprogramm in Aussicht gestellte Kindergrundsicherung offenbar vom Tisch sei. Die Caritas warnte u.a. vor niedrigen Kinder-Richtsätzen.
Auch der Koalitionspartner ÖVP zeigte sich bereits skeptisch. In dem Entwurf sei "bei weitem nicht" alles drin, was sich die ÖVP wünschen würde, meinte ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger vorige Woche. "Das ist ein Entwurf, der nicht abgestimmt ist", auch sprach er sich einmal mehr für degressive Kindersätze wie in Oberösterreich aus (mit der Zahl der Kinder weniger Leistung pro Kopf). Es gelte zu verhindern, dass in Zukunft an große Familien 9.000 Euro an Sozialhilfe ausgezahlt werden, so Wöginger.
Der Entwurf dürfte freilich noch nicht zu allen Stakeholdern durchgedrungen sein: Erst am vergangenen Mittwoch forderte der steirische Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) in einem Brief an Ministerin Schumann die entsprechenden Unterlagen ein. Dass der Entwurf noch nicht für die Länder vorliege, sei "weder nachvollzieh- noch hinnehmbar", sagte der derzeitige Vorsitzende der Sozialreferentenkonferenz.
