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Rund um solche Angaben auf Verpackungen kursieren viele Missverständnisse. Zeit, mit einigen hartnäckigen Mythen aufzuräumen. Ernährungsexperten haben genauer hingeschaut und klären auf.
Das stimmt nicht. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist eine eher technische Definition. Bis zu diesem Datum garantieren Hersteller, dass ein ungeöffnetes Lebensmittel bei durchgehend richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geruch, Geschmack und Nährwert behält.
Bei kühlpflichtigen Lebensmitteln gilt diese Garantie nur, wenn sie auch durchgehend gekühlt gelagert werden. Daher ist oft auch eine Temperatur aufgedruckt. Wie lange das Produkt tatsächlich bedenkenlos genießbar ist, begrenzt diese Angabe also erst einmal nicht.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist eben kein Verfallsdatum. "Nach Ablauf kann man mit den eigenen Sinnen sehen, riechen, schmecken und damit prüfen, ob ein Lebensmittel noch essbar ist. Ist Schimmel zu erkennen, riecht es unangenehm, schmeckt es ungewöhnlich säuerlich, oder prickelt auf der Zunge? Dann lieber Finger weg!", sagt die Ernährungswissenschafterin June Dilger.
Um nichts wegschmeißen zu müssen, lohnt es sich bereits beim Einkauf auf passende Mengen zu achten, so Dilger. Sie rät, nur das auf Vorrat zu kaufen, was auch richtig gelagert werden kann, etwa gekühlt im Kühlschrank. Man sollte realistisch einschätzen, was vor Ablauf des MHD oder Verbrauchsdatums verbraucht wird.
Dabei sei es hilfreich, Lebensmittel so zu lagern, dass Produkte mit dem kürzeren MHD vorn stehen. So behält man den Überblick und verbraucht zuerst, was als Nächstes abläuft.
Falsch! Während Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oft auch noch nach Ablauf dessen bedenkenlos verzehrt werden können, dürfen Produkte mit Verbrauchsdatum nur bis zu diesem Zeitpunkt verzehrt werden. Das ist bei schnell verderblichen und empfindlichen Lebensmitteln der Fall, etwa bei frischem Fisch oder frischem Fleisch, vorgeschnittenen Salaten oder gestückeltem Obst. Hier kann nach Ablauf des Verbrauchdatums eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen.
Begriffe wie "Ablaufdatum" oder "Verfallsdatum" sind keine offiziellen Bezeichnungen, sondern umgangssprachlich, stellen die Verbrauchschützer klar.
Das stimmt so nicht. Die Mindesthaltbarkeit gilt nur für ungeöffnete Lebensmittel. "Ist Joghurt zum Beispiel laut MHD noch zwei Wochen haltbar, aber bereits seit einigen Tagen geöffnet, greift diese Angabe nicht mehr", sagt June Dilger.
Und das hat Gründe: Nach dem Öffnen könnten Luft, Feuchtigkeit und Keime den Verderb beschleunigen. "Das geht besonders schnell, wenn sich im Kühlschrank bereits verschimmelte oder verdorbene Lebensmittel befinden", so Dilger.
Einmal geöffnet, hat das MHD also generell keine Aussagekraft mehr. Hier sei das Prüfen mit den eigenen Sinnen besonders sinnig. Dilger gibt Tipps, wie Produkte auch nach dem Öffnen länger halten:
"Und ganz wichtig ist eben auch die eigene Prüfung: Riecht, schmeckt oder sieht das Lebensmittel unauffällig aus?", erinnert Dilger.
Das stimmt nicht. Eine Reihe von Lebensmitteln ist von einer Kennzeichnung ausgenommen, etwa Obst, Gemüse oder Brot vom Bäcker. Das liegt daran, dass sie ohnehin meist schnell verbraucht werden und leicht erkennbar ist, ob sie noch frisch sind.
Das stimmt so auch nicht. Auch nach Ablauf des MHD dürfen Produkte weiter verkauft werden, wenn darauf hingewiesen wird. Die Sorgfaltspflicht liegt dann allerdings nicht mehr beim Hersteller, sondern beim Händler. Daher werden solche Produkte leider oft vorsorglich weggeworfen. Lebensmittel kurz vor Ablauf ihres MHD, werden in vielen Geschäften aber oft zu einem günstigeren Preis angeboten - eine echte Möglichkeit, um Geld zu sparen und gleichzeitig Lebensmittel zu retten.
Ein Weiterverkauf von Produkten mit einem abgelaufenen Verbrauchsdatum hingegen ist verboten. Dilger: "Das Verbrauchsdatum ist eine Sicherheitsgrenze: Ist es überschritten, kann das Lebensmittel eine Gesundheitsgefahr darstellen und gehört weder in den Verkauf noch auf den Teller."
BERLIN - DEUTSCHLAND: FOTO: APA/APA/dpa/gms/Zacharie Scheurer/Zacharie Scheurer
BERLIN - DEUTSCHLAND: FOTO: APA/APA/dpa/gms/Zacharie Scheurer/Zacharie Scheurer
