Wer bei Ryanair einen Koffer aufgibt, muss ab 10. November früher am Flughafen sein. Schalter und Gepäckabgabe schließen dann 60 statt 40 Minuten vor dem Abflug. Wen die neue Regel betrifft und was bei einem verpassten Flug gilt.
60 statt 40 Minuten
Bei Ryanair ändern sich in drei Wochen die Fristen am Flughafen. Ab Dienstag, 10. November, schließen der Check-in-Schalter und die Gepäckabgabe auf allen Flughäfen, die die Airline anfliegt, 60 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit. Bisher war das 40 Minuten vor dem Start der Fall.
Die Regel gilt für alle Passagierinnen und Passagiere, die ein Gepäckstück aufgeben. Wer nach Ablauf der Frist mit Koffer am Schalter steht, riskiert, dass das Gepäck nicht mehr angenommen wird. Damit gilt die neue Frist auch für Flüge ab Österreich, etwa ab Wien, wo die Ryanair-Gruppe mit ihrer Tochter Lauda Europe eine Basis betreibt.
Wen die Änderung betrifft
Laut Ryanair gibt rund ein Fünftel der Gäste ein Gepäckstück auf und ist damit von der neuen Regel betroffen. Die übrigen 80 Prozent reisen nur mit Handgepäck. Sie checken wie bisher online ein und gehen am Flughafen direkt zum Gate.
Begründet wird die Änderung mit den Warteschlangen an Sicherheits- und Passkontrollen. Kundinnen und Kunden mit Aufgabegepäck sollen mehr Zeit bekommen, diese zu passieren, vor allem zu Stoßzeiten. Damit wolle man die kleine Zahl jener verringern, die ihren Flug wegen langer Schlangen verpassen, so die Airline. Marketingchef Dara Brady spricht von einer „kleinen Änderung um 20 Minuten“.
Automaten für die Gepäckabgabe
Parallel setzt Ryanair auf Selbstbedienung. Nach Plan der Airline sollten bis Oktober an mehr als 95 Prozent der angeflogenen Flughäfen Automaten zur Gepäckabgabe stehen. Sie sind mit der Ryanair-App verbunden, dort lassen sich Koffer einchecken und an den Geräten die Gepäckanhänger ausdrucken.
Das soll die Abgabe beschleunigen und Wartezeiten an den Schaltern verkürzen. An der Frist ändert die Technik allerdings nichts: Auch am Automaten muss der Koffer bis 60 Minuten vor Abflug abgegeben sein.
Was bei einem verpassten Flug gilt
Die neue Frist hat auch rechtliche Bedeutung. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 schützt bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung nur jene Reisenden, die sich rechtzeitig zur Abfertigung einfinden. Maßgeblich ist die Zeit, die die Airline im Voraus schriftlich angegeben hat. Nur wenn keine Zeit genannt wird, gilt spätestens 45 Minuten vor dem Abflug.
Wer die Frist von Ryanair versäumt und deshalb nicht mitfliegen kann, hat daher in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung. Für Reisende mit Koffer empfiehlt es sich, die Anreise so zu planen, dass Gepäckabgabe und Kontrollen deutlich vor dem neuen Zeitpunkt erledigt sind, gerade an Tagen mit viel Betrieb wie zu Ferienbeginn.
