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Neue EU-Regelung bringt mehr Rechte für Fluggäste

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++ ARCHIVBILD ++ Die Entschädigungsansprüche bei Verspätungen ab drei Stunden bleiben
©APA/APA/dpa/Jan Woitas
Die umstrittene Reform der EU-Fluggastrechte wurde am Montag final vom Rat der EU-Länder abgesegnet. Das Parlament und der Rat der Mitgliedsländer hatten sich im Juni nach jahrelangen Verhandlungen auf weniger Einschränkungen der Rechte als zuletzt diskutiert geeinigt. So bleiben die bisherigen Entschädigungsansprüche bei Verspätungen bestehen, und Familien dürfen gratis nebeneinander sitzen. Die Regelung tritt ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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Die EU-Abgeordneten haben sich gegenüber den Wünschen der EU-Länder bei den Ansprüchen auf Entschädigung durchgesetzt: So entstehen diese in Zukunft wie bisher ab drei Stunden Verspätung, der Rat wollte Entschädigungen erst nach vier bis sechs Stunden zugestehen. Nun müssen 250 Euro Entschädigung bei Verspätungen auf Flügen bis 1.500 Kilometer Entfernung, 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer und 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Reisedistanz ausgezahlt werden.

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Fluglinie schuld an der Verspätung ist. Die neue Regelung enthält eine Liste außergewöhnlicher Umstände, die Fluggesellschaften von der Pflicht einer Entschädigung befreien. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse oder Streik. In Zukunft müssen die bei der Buchung angezeigten Preise immer ein kleines Handgepäck enthalten, um den Vergleich zu erleichtern. Weitere Handgepäckstücke dürfen aber extra kosten.

Familien mit minderjährigen Kindern sollen in Zukunft nicht mehr im Flieger verstreut sitzen müssen: Sie haben das Recht, gratis Sitzplätze nebeneinander zu buchen. Auch die von manchen Fluglinien verpflichtenden digitalen Boardingpässe müssen die Passagiere nicht mehr akzeptieren: Sie haben das Recht auf einen Papier-Pass, wenn sie das wünschen. Die neuen Regelungen gelten für EU-Fluglinien sowie für alle Airlines, die von EU-Flughäfen starten.

Die EU-Kommission legte 2014 ihren Vorschlag zur Aktualisierung der Fluggastrechte vor. Unterschiedliche Positionen der EU-Mitgliedstaaten blockierten das Dossier jedoch elf Jahre lang. Im Juni 2025 erzielten die EU-Minister schließlich eine politische Einigung. Die anschließenden Verhandlungen mit dem Parlament begannen im Oktober 2025, führten jedoch zu keinem Kompromiss. Nach der Abstimmung im Parlament über seine Position bildeten Rat und Parlament einen Vermittlungsausschuss mit Vertretenden beider Institutionen, der die gemeinsame Lösung fand, die nun beide final absegneten.

SCHKEUDITZ - DEUTSCHLAND: ++ ARCHIVBILD ++ (ARCHIVBILD VOM 8.9.2025) - FOTO: APA/APA/dpa/Jan Woitas

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