Wer in Kärnten übernachtet, braucht ab 1. November keinen eigenen Fahrschein mehr für Bus und Bahn im Land, auch Railjet und WESTbahn sind dabei. Was die Gästekarte abdeckt, wo sie nicht gilt und wie die neue Abgabe von 4,50 Euro pro Nacht damit zusammenhängt.
Urlauberinnen und Urlauber in Kärnten können ab Sonntag, 1. November 2026, fast alle öffentlichen Verkehrsmittel im Bundesland ohne zusätzliches Ticket nutzen. Die regionale Gästekarte gilt dann als Fahrschein für Regional- und Stadtbusse sowie für Nah- und Fernverkehrszüge von ÖBB und WESTbahn innerhalb Kärntens. Das geht aus den Informationen des Landes Kärnten und der Kärnten Werbung zur Tourismusreform hervor.
Anspruch haben alle Gäste, die in einem Kärntner Beherbergungsbetrieb gemeldet sind. Die Freifahrt gilt ab dem Anreisetag, sobald die Karte ausgestellt ist, und endet mit Betriebsschluss am Abreisetag. Bei einer Kontrolle sind die Gästekarte und ein Lichtbildausweis vorzuzeigen, eine eigene Aktivierung oder ein zusätzliches Mobilitätsticket ist nicht nötig.
Auch Railjet, ICE und WESTbahn sind inbegriffen
Neu ist vor allem der Fernverkehr. Bisher deckte die Gästekarte im Wesentlichen S-Bahn, REX, den ÖBB Radsprinter, den Interregio bis Friesach und Postbus Shuttles in teilnehmenden Gemeinden ab. EuroCity, Intercity, Railjet, Nightjet und der Interregio nach Mallnitz waren nicht dabei. Diese eingeschränkte Regelung gilt noch bis 31. Oktober.
Ab November sind innerhalb Kärntens S-Bahn, REX, Interregio, Railjet, ICE, EuroCity und die Züge der WESTbahn inbegriffen. Die S-Bahn kann auch bis Lienz in Osttirol genutzt werden. Dazu kommen der ÖBB Radsprinter, allerdings ohne Fahrradmitnahme, sowie Mikro-ÖV-Angebote wie Postbus Shuttle, Nockmobil und Ruf:mi, für die ein Komfortzuschlag von 2 Euro pro Person und Fahrt anfallen kann. Auch ausgewählte Wanderbusse sind Teil des Angebots.
Was nicht gilt: Anreise, Fahrrad und Sonderzüge
Die Anreise nach Kärnten ist nicht inbegriffen, dafür braucht es weiterhin ein reguläres Ticket. Gleiches gilt für alle Fahrten über die Landesgrenze hinaus, mit Ausnahme der S-Bahn nach Lienz. Ausgenommen sind außerdem die Mitnahme von Fahrrädern und Hunden, Autoschleusen, Fernbusse sowie Sonderbusse und Sonderzüge, etwa der Bus auf den Pyramidenkogel. Sitzplatzreservierungen sind nicht enthalten und kosten extra.
Kinder unter sechs Jahren fahren ohne eigene Karte gratis mit, ab sechs Jahren braucht jede Person eine eigene Gästekarte. Nicht anspruchsberechtigt sind Besitzerinnen und Besitzer von Zweitwohnsitzen, Dauercamperinnen und Dauercamper mit pauschalierter Abgabe sowie Schulgruppen. Kinder- und Jugendgruppen unter 17 Jahren mit mehr als sechs Personen fahren zu regulären Tarifen.
So kommen Gäste zur Karte
Die Gästekarte stellt die Unterkunft aus. Je nach Region gibt es sie als digitale Karte für die Wallet am Smartphone, gedruckt oder über die App der Region. Wer einen Online-Check-in nutzt, kann die Karte schon vor der Anreise digital erhalten. Die Basiskarte ist für Gäste kostenlos, einige Regionen bieten zusätzlich kostenpflichtige Premiumkarten an.
Teil des Systems sind unter anderem die Wörthersee Pluscard, die Erlebnis CARD der Region Villach, Faaker See und Ossiacher See, die Millstätter See Inclusive Card, die Aktiv Card für Klopeiner See, Südkärnten und Lavanttal, die Katschberg Card, die Gästekarte der Nationalpark-Region Hohe Tauern sowie die Karten von Nassfeld, Lesachtal und Weissensee. Wer vorzeitig abreist, verliert ab dem Check-out den Anspruch auf die Freifahrt.
Finanziert über die neue Abgabe von 4,50 Euro
Bezahlt wird die Gästefreifahrt aus dem neuen Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag. Mit der Tourismusreform ersetzt Kärnten die bisherige Orts- und Nächtigungstaxe durch eine landesweit einheitliche Aufenthaltsabgabe. Pro Nacht fallen laut Land 3,60 Euro Aufenthaltsabgabe und 0,90 Euro Mobilitätsbeitrag an, zusammen also 4,50 Euro. 35 Prozent des Mobilitätsbeitrags fließen als Tarifausgleich an den öffentlichen Verkehr.
Für Vermieterinnen und Vermieter ändert sich ebenfalls etwas: Ab 1. November ist die elektronische Gästemeldung für alle Beherbergungsbetriebe verpflichtend, auch für kleine Betriebe ohne Hotelsoftware. Sie können die Daten über einen offiziellen Webzugang eingeben. Land und Kärnten Werbung bieten dazu Schulungen und Erklärvideos an. Weitere Informationen gibt es auf tourismusreform.at und bei den regionalen Tourismusverbänden.
