Was die Neutralität für Österreich bedeutet

Österreich ist neutral. Aber was bedeutet die Neutralität für Österreich? Und was darf Österreich im Fall eines Krieges tun? Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Neutralität beantwortet.

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Österreich Bundesadler © Bild: Elke Mayr

Inhaltsverzeichnis:

Was bedeutet politische Neutralität?

Die politische Neutralität eines Landes kann zwei Bedeutungen haben:

  1. Ein Staat bleibt bei einem konkreten Konflikt zwischen anderen Staaten neutral.
  2. Ein Staat bekennt sich zur dauernden Neutralität oder auch immerwährenden Neutralität in Bezug auf sämtliche Konflikte.

Die österreichische Neutralität ist eine immerwährende. Eine jahrhundertelange Tradition hat die Neutralität in der Schweiz. Diese wurde vom Wiener Kongress 1815 völkerrechtlich anerkannt.

Der Begriff der Neutraliät gewann politisch Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts an Bedeutung. Auf den Haager Friedenskonferenzen, die zu einer friedlichen Regelung internationaler Konflikte beitragen sollten, wurden in den Jahren 1899 und 1907 konkret definiert, wie sich ein neutraler Staat zu verhalten hat. Rechte und Pflichten laut dem Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz (1907) waren unter anderem:

  • Das Gebiet der neutralen Mächte ist unverletzlich.
  • Es ist den Kriegführenden untersagt, Truppen oder Munitions- oder Verpflegskolonnen durch das Gebiet einer neutralen Macht durchzuführen.
  • Es ist den Kriegführenden gleichermaßen untersagt, auf dem Gebiete einer neutralen Macht eine funkentelegraphische Station oder sonst irgend eine Anlage einzurichten, die bestimmt ist, einen Verkehr mit den kriegführenden Land- oder Seestreitkräften zu vermitteln
  • Eine neutrale Macht ist nicht dafür verantwortlich, dass Leute einzeln die Grenze überschreiten, um in den Dienst eines Kriegführenden zu treten.
  • Die Tatsache, dass eine neutrale Macht eine Verletzung ihrer Neutralität selbst mit Gewalt zurückweist, kann nicht als eine feindliche Handlung angesehen werden.

Wann wurde die Neutralität Österreichs beschlossen?

Die Neutralität Österreichs ist am 26. Oktober 1955 ist die österreichische Neutralität in Kraft getreten. Diesem Schritt ist die Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreichs am 15. Mai 1955 vorausgegangen. Im Vertrag selbst wird die Neutralität zwar nicht erwähnt, aber Österreich hatte sich im Zug der Verhandlungen zum Staatsvertrag im sogenannten "Moskauer Memorandum" (unterzeichnet am 15. April 1955) dazu verpflichtet, freiwillig eine Form der Neutralität auszuüben, wie sie die Schweiz praktiziert.

Leopold Figl
© IMAGO / United Archives International Der damalige Außenminister Leopold Figl bei der Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955

Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes am 26. Oktober 1955 durch den Nationalrat trat schließlich auch die Neutralität in Kraft. Die detaillierten gesetzlichen Bestimmungen zur Neutralität sind im Neutralitätsgesetz sowie im Bundesverfassungsgesetz festgehalten.

Im Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 steht über die Neutralität (Stand 03.03. 2022) :

Der Nationalrat hat beschlossen:

(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.

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Welche Länder sind neutral?

Österreich und die Schweiz sind die einzigen Länder, die sich zu einer immerwährenden Neutralität bekennen. Allerdings gibt es noch einige andere Staaten, die eine dauernde Neutralität ausüben:

Liste der Länder mit dauernder Neutralität
Länder Daten
Schweiz 1815 ist die immerwährende Neutralität der Schweiz mit dem Zweiten Pariser Frieden allgemein anerkannt worden
Liechtenstein seit 1868
Schweden seit 1919
Vatikanstadt seit 1929 in den Lateranverträgen festgehalten
Irland seit 1939
Österreich seit dem 26. Oktober 1955 ist die immerwährende Neutralität in der österreichischen Verfassung niedergeschrieben
Finnland seit 1956
Malta seit 1981
Costa Rica seit 1983
Panama seit 1989
Turkmenistan seit 1995 wird die Neutralität des Landes von den Vereinten Nationen anerkannt

Was bedeutet die Neutralität für Österreich? Was darf Österreich und was nicht?

Für Österreich bedeutet die Neutralität, dass es sich in bewaffnete Konflikte beziehungsweise zwischenstaatliche bewaffnete Konflikte nicht einmischen darf- weder jetzt noch in Zukunft. Das betrifft ebenso eine indirekte Unterstützung von Konfliktparteien wie etwa durch Waffenlieferungen, Errichtung von fremden Militärstützpunkten in Österreich.

Die Neutralität untersagt es Österreich weiterhin, militärische Bündnisse mit anderen Staaten einzugehen. Ein Beitritt Österreichs zur NATO ("North Atlantic Treaty Organization" bzw. Nordatlantikpakt-Organisation) ist daher aufgrund des Neutralitätsgebotes unmöglich. Österreich ist jedoch seit 14. Dezember 1955 Mitglied der UNO (Vereinte Nationen) und als solches schickt das Land regelmäßig österreichische Soldaten - auch bekannt als Blauhelme - zu UN-Friedensmissionen ins Ausland. Eine UN-Friedensmission gilt nicht als kriegerische Handlung und ist folglich von der Neutralität ausgenommen. Hinzu kommt, dass die jeweiligen Regierungen der Länder, in denen die Mission stattfindet, der Anwesenheit der UN-Truppen zustimmen. Die Blauhelme haben somit das Einverständnis beider Konfliktparteien, sich auf dem Gebiet aufzuhalten.

Das österreichische Bundesheer schickt immer wieder Soldaten zur Friedenssicherung, humanitären Hilfe oder Katastrophenhilfe in andere Länder. Die folgende Karte gibt einen Überblick über die Auslandseinsätze des Heeres:

Auslandseinsätze des Bundesheeres
© Bundesministerium für Landesverteidigung QUELLE: Bundesheer/Verteidigungsministerium; Stand Februar 2022

Im österreichischen Neutralitätsgesetz ist ebenfalls festgeschrieben, dass Österreich sich dazu verpflichtet, seine Neutralität zu verteidigen. Im Fall eines bewaffneten Angriffes auf Österreich darf es militärisch zurückschlagen. Das Verteidigungsbudget des Bundesheeres liegt bei über 2,7 Milliarden Euro (Stand 2022) .

Was darf Österreich im Kriegsfall?

Aufgrund der immerwährenden Neutralität darf sich Österreich prinzipiell in keinen Krieg einmischen. Allerdings gibt es mittlerweile mehrere Ausnahmen von der Regel.

So könnte Österreich im Zuge einer UN-Sicherheitsratsresolution mit Gewaltanwendung in einen Konflikt eingreifen, also theoretisch Truppen in einen Krieg schicken. Im Kapitel 7/Artikel 42 der UNO-Charta ist festgehalten, dass der UN-Sicherheitsrat durch "Luft-, See- oder Landstreitkräfte die Operationen durchführen [kann], die zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit nötig sind." Wenn es der UN-Sicherheitsrat anordnet, hat Österreich zudem "Durchmarschrechte zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit nötig ist." Und zu einer solchen Situation ist es bereits gekommen. Im Zuge des Zweiten Golfkrieges 1990/91 hatte der UN-Sicherheitsrat einen Gewalteinsatz autorisiert. Österreich gestattete damals zum ersten Mal massive US-militärische Überflüge durch sein Staatsgebiet.

Selbst ohne die Aufforderung der UNO ermöglicht das sogenannte "Truppenaufenthaltsgesetz 2001" eine Rechtsgrundlage für die Durchfahrt von ausländischen Armeen oder Truppen durch Österreich. Dafür muss ein entsprechender Antrag auf militär-diplomatischer Ebene gestellt und durch das Verteidigungsministerium im Einvernehmen mit dem Außenministerium genehmigt werden.

Das Truppenaufenthaltsgesetz kommt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zu tragen:

Truppenaufenthaltsgesetz § 2. (1):

Soweit nicht völkerrechtliche Verpflichtungen oder überwiegende außenpolitische Interessen der Republik Österreich entgegenstehen, ist der Bundesminister für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres ermächtigt, den Aufenthalt von Truppen zu gestatten, insbesondere

1. zur Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

2. zur Durchführung eines Beschlusses auf Grund des Titels V des Vertrages über die Europäische Union,

3. zur Durchführung eines Beschlusses im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE),

4. zur Teilnahme an sonstigen Friedensoperationen im Rahmen einer internationalen Organisation entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen,

5. zur Teilnahme an Übungen und Ausbildungsmaßnahmen,

6. zur Durchführung von Such-, Rettungs- und Katastrophenhilfsmaßnahmen,

7. zur Teilnahme an wissenschaftlichen oder sportlichen Veranstaltungen,

8. zur Durchführung notwendiger Maßnahmen im Vor- und Umfeld von Maßnahmen gemäß Z 1 bis 7, wie insbesondere Rettungs-, Kranken- und Organtransporte oder Versorgungsfahrten für zivile und militärische Einrichtungen einschließlich der Instandsetzung oder des Transports von Ersatzteilen.

Laut einem Bericht der Salzburger Nachrichten gab es im Jahr 2020 Anträge von 26 Staaten und der NATO auf 2.158 Durchfahrten, 2021 waren es Anträge von 30 Staaten und der NATO auf 3.290 Durchfahrten. Von 7. Mai bis 21. Juni 2021 sind für das Großmanöver "Defender Europe 2021" rund 800 Fahrzeuge der US-Streitkräfte mit circa 2.000 Soldaten durch Österreich gefahren.

Bei zwischenstaatlichen Konflikten hält sich Österreich nach wie vor strikt an das Neutralitätsgesetz. 2003 verweigerte Österreich deshalb den USA im Zuge des Irak-Kriegs Überfluggenehmigungen. Dennoch ist die Neutralität längst schon aufgeweicht - nicht zuletzt aufgrund des EU-Beitritts.

Was hat sich durch den EU-Beitritt geändert?

Die Rolle der Neutralität Österreichs hat sich im Laufe der Jahre verändert und zuletzt vermehrt die Frage aufgeworfen: Wie neutral ist Österreich noch? Allein durch die UN-Mitgliedschaft verpflichtet Österreich immer wieder dazu, die Grenzen der Neutralität auszureizen - sei es durch wirtschaftliche Sanktionen oder das Gestatten von Durchmarschrechten.

Mit Österreichs Beitritt zur EU am 1. Jänner 1995 hat sich die Neutralität entscheidend verändert. Um eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik möglich zu machen, musste die Verfassung angepasst werden. Folgende Bereiche in der Verfassung wurden geändert:

  • Petersberg-Aufgaben: Der zur Verfassung hinzugefügte Artikel 23f besagt, dass Österreich an humanitären und friedenserhaltenden Aufgaben sowie "Kampfeinsätzen bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen" teilnehmen darf. Das betrifft unter anderem wirtschaftliche Sanktionen oder die Entsendung von Soldaten in Krisengebiete.

  • EU-Beistandspflicht: Im Vertrag von Lissabon wurde geregelt, dass die EU-Mitglieder einem EU-Land, das angegriffen wird, „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ zukommen lassen müssen. Da dies der Neutralität widerspricht, wurde schließlich die "irische Klausel" eingefügt, die gewährleistet, dass der "besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt“ bleibt.

Kritiker melden auch Bedenken über die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der NATO an. Die Vereinbarung erlaubt der EU einen Rückgriff auf militärische Mittel der NATO. Ein Faktum, dass die Neutralität Österreichs weiter untergraben könnte.

Keine Bedenken bezüglich einer Verletzung der Neutralität hat Österreich bei innerstaatlichen Konflikten - insbesondere wenn es um Terrorismus geht. Beispielsweise beteiligte sich Österreich an der Allianz gegen den IS (Islamischer Staat) und half Frankreich nach den Anschlägen von Paris im November 2015 beim UN-Einsatz in Mali mit zusätzlichen Soldaten und Hercules-Flugzeugen aus, um die französischen Streitkräfte zu entlasten.

Ein nach wie vor umstrittenes Thema in Österreich sind Waffenlieferungen in andere Länder. Im Fall des Ukraine-Krieges lehnte Bundeskanzler Karl Nehammer daher im März 2022 Waffenlieferungen an die Ukraine mit der Begründung "Österreich bekennt sich zum Neutralitätsgesetz" ab. Stattdessen stellte Österreich der Ukraine Schutzausrüstung, 10.000 Soldaten-Helme, Treibstoff sowie weitere Hilfsgüter zur Verfügung.

Was ist der Unterschied zur Neutralität der Schweiz?

Die Schweizer Neutralität ist wie jene in Österreich immerwährend. Im Unterschied zu Österreich besteht die frei gewählte Neutralität der Schweiz schon wesentlich länger. Allgemein anerkannt wurde die Schweizer Neutralität am Wiener Kongress von 1814/1815. Damals schloss das Land einen Pakt: Die Schweiz hält sich aus allen bewaffneten Konflikten heraus und stellt keine Söldner zur Verfügunf, dafür werden auf dem Gebiet der Schweiz keine Kriege mehr ausgetragen.

Traditionell ist die Neutralität der Schweiz etwas strenger gefasst als jene von Österreich, aber im Laufe der Jahre hat sich die Schweiz vom konservativen Neutralitätskonzept verabschiedet. 2002 ist die Schweiz der UNO beigetreten und trägt seither etwaige UN-Sanktionen und UN-Friedenseinsätze mit. Und auch wenn das Land kein EU-Mitgliedsstaat ist, hat die Schweiz sich im Februar 2022 aufgrund des russichen Angriffs auf die Ukraine den EU-Sanktionen gegen Russland angeschlossen. Der Schweizer Bundespräsident Ignazio Cassis rechtfertigte die Entscheidung wie folgt: "Einem Aggressor in die Hände zu spielen, ist nicht neutral".

Laut dem "Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten" (EDA) ist die Schweizer Neutralität ein:

  • Grundsatz der schweizerischen Außenpolitik.
  • wichtiger Faktor zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in Europa und jenseits der Grenzen Europas.
  • wichtiger Faktor zur Sicherung der Unabhängigkeit des Landes und der Unverletzlichkeit des Staatsgebiets.

Laut Schweizer Bundesverfassung werden Maßnahmen zur Wahrung der Neutralität vom Bundesrat und der Bundesversammlung getroffen. Das Neutralitätsrecht in der Schweiz gilt - wie in Österreich - nur für zwischenstaatliche Konflikte und nicht für interne Konflikte. Zu den wesentlichen Neutralitätspflichten des Landes gehören:

  • sich der Teilnahme an Kriegen zu enthalten
  • seine Selbstverteidigung sicherzustellen
  • alle Kriegsparteien im Hinblick auf den Export von Rüstungsgütern gleich zu behandeln
  • den Kriegsparteien keine Söldner zur Verfügung zu stellen
  • den Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung zu stellen

Wie steht Österreich zur NATO?

Seit 1994 ist Österreich Teil des NATO-Pakts "Partnerschaft für den Frieden" ("Partnership for Peace"). Das Bündnis ist eine militärische Zusammenarbeit zwischen der NATO und 20 europäischen sowie asiatischen Staaten, die keine NATO-Mitglieder sind. Worin genau die Zusammenarbeit mit der NATO besteht, kann jedes Land selbst bestimmen. Österreich arbeitet hier eng in Afghanistan und im Kosovo mit der NATO zusammen. Das Neutralitätsgesetz wird dadurch nicht verletzt, da es für diese beiden Länder UN-Mandate gibt.

Ein Beitritt zur NATO oder engere militärische Beziehungen würden das Neutralitätsgebot massiv verletzten. Doch es geht auch umgekehrt: 1999 verletzte die NATO Österreichs Neutralität, indem sie während des Kosovokrieges für ihre Luftangriffe in Serbien den österreichischen Luftraum ohne Österreichs Erlaubnis benutzt hat. Österreich protestierte zwar dagegen, setzte aber keine Abfangjäger ein.

Wer sind Österreichs militärische Verbündete?

Eurofighter landet auf dem Flughafen Linz
© imago images/Wolfgang Simlinger Eurofighter landet auf dem Flughafen Linz, April 2021

Österreich ist neutral und kann aus diesem Grund keine militärischen Bündnisse eingehen. Es ist jedoch Teil von PESCO (Permanent Structured Cooperation), der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU. Dabei ist das Land nur soweit involviert, wie das Neutralitätsgesetz es erlaubt. Waffenlieferungen und die Entsendung von Kampftruppen zählen daher nicht zu Österreichs Verpflichtungen. Im Fall eines Angriffes auf Österreich, ist es streng genommen auf sich allein gestellt.

Es ist allerdings nicht völlig ausgeschlossen, dass andere EU-Staaten oder Länder Österreich zur Hilfe eilen würden.

Die Debatte zur Neutralität angesichts der Ukraine-Krise

Im Jahr 2022 flammt die Debatte über die Neutralität vor dem Hintergrund des von Russland begonnenen Ukraine-Kriegs und der Frage, wie weit Österreich bei seiner Solidarität mit dem überfallenen Land geht, erneut auf, erneut werden die Grenzen dieser Neutralität erprobt. Kanzler Karl Nehammer dazu in einem Statement: "Österreich war neutral, Österreich ist neutral und Österreich wird neutral bleiben. [...] Die österreichische Neutralität hat uns immer den Handlungsspielraum gegeben, solidarisch zu sein. Auch das werden wir weiterhin so halten.
Die Neutralität ist auch ein Grund dafür, dass Österreich immer wieder als Vermittler tätig ist."
In einer Krise wie dieser sei es, so Nehammer weiter, entbehrlich, "Diskussionen über eine Frage zu führen, die sich gar nicht stellt. Damit ist die Diskussion für mich beendet."