10 Fragen rund
um die Arbeitslosigkeit

Wie lange kann ich vom Arbeitslosengeld leben? Und darf ich einen Job auch ablehnen?

Ein Wegweiser durch den AMS-Dschungel: Worauf Sie Anspruch haben - und was Sie tun müssen, um auch wirklich zu Ihrem Geld zu kommen.

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Job - 10 Fragen rund
um die Arbeitslosigkeit

1. Wann bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld?

Wenn Sie arbeitslos sind - und zu den "Glücklichen“ zählen, die in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 52 Wochen unselbstständig tätig waren. Werden Sie danach nochmals arbeitslos, reichen 28 Wochen Beschäftigung aus.

2. Wie viel Geld bekomme ich wann ausbezahlt?

Das ist abhängig von Ihrem Verdienst. Die allgemeingültige Formel lautet: 55 Prozent des durchschnittlichen Jahreseinkommens des letzten vollen Kalenderjahres. Der Betrag ist mit der Höchstbemessungsgrundlage von aktuell 4.980 Euro gedeckelt. Der maximale Arbeitslosenbezug ist damit 1654,16 Euro im Monat, wobei pro versorgungspflichtigem Kind an die 30 Euro hinzukommen können. Die Summe variiert, da ein Tagessatz, der abhängig von der Anzahl der Monatstage ist, ausbezahlt wird. Ins Börsel bekommen Sie das Geld jeweils um den achten jedes Monats - immer im Nachhinein.

3. Wie lange kann ich vom Arbeitslosengeld leben?

Das kommt auf Ihre Sparsamkeit an. Ausgezahlt wird das Geld zwischen 20 und 52 Wochen lang - abhängig vom Lebensalter und den gesammelten Versicherungswochen. Über-40-Jährige mit sechs Jahren Berufserfahrung dürfen auf 39 Wochen hoffen, ab 50 bekommt man mit neun Jahren Berufstätigkeit ein Jahr lang Arbeitslosengeld.

4. Was ist Notstandshilfe und wer bekommt sie?

Im besten Fall bekommen Sie sie gar nicht, weil Sie schon vorher einen neuen Job gefunden haben. Ist das nicht der Fall, können Sie nach dem Ende des Arbeitslosengeldes einen Antrag auf Notstandshilfe stellen. Von den 92 Prozent des Arbeitslosengeldes, die Ihnen zustehen, wird allerdings das Nettoeinkommen eines im Haushalt lebenden Partners abgezogen. Im schlimmsten Fall bekommen Sie also gar nichts. Trotzdem sind Sie in jedem Fall unbegrenzt kranken- und pensionsversichert.

5. Darf ich zum Arbeitslosengeld dazuverdienen?

Ja. Die Zuverdienstgrenze beträgt 425,70 Euro im Monat und darf nicht überschritten werden. Allerdings können alle Einkommensarten gestapelt werden (siehe Story "Ausgetrickst“). Die Regelung gilt auch in der Notstandshilfe.

6. Darf ich arbeitslos ins Ausland reisen?

Besser nicht. Eine der Voraussetzungen für den Arbeitslosengeldbezug ist, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wollen Sie dennoch unbedingt weg, müssen Sie sich für diesen Zeitraum beim AMS abmelden.

7. Soll ich als Arbeitsloser auf Jobsuche gehen?

Unbedingt. Das Arbeitsmarktservice sieht seine Hauptaufgabe in der Verwaltung und weniger - auch wenn es das sehr wohl anbietet - im Vermitteln neuer Jobs. Selbst initiierte Bewerbungen werden daher sogar vorausgesetzt - und entsprechend überprüft. Bemüht sich ein Arbeitsloser nachweislich nicht darum, eine Stelle zu finden, kann das Konsequenzen wie eine Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich ziehen.

8. Darf ich einen angebotenen Job auch ablehnen?

Eigentlich nicht. Aus Sicht des AMS ist es das vorrangige Ziel eines Arbeitslosen, eine neue Beschäftigung zu finden. Wo diese ist, wie viele Stunden sie dauert und ob sie in der gleichen Branche wie beim letzten Job ist, ist im Prinzip nebensächlich. Eine Absage Ihrerseits kann daher - siehe oben - den vorübergehenden Verlust des Arbeitslosengeldbezuges von bis zu sechs Wochen zur Folge haben.

9. Muss ich eine AMS-Schulung besuchen?

Es ist anzuraten. Immerhin ist die Intention des AMS, Sie auf diese Weise fitter für den Arbeitsmarkt zu machen. Eine Ablehnung kommt einer Arbeitsverweigerung gleich und wird entsprechend geahndet.

10. Was ist unter Mindestsicherung zu verstehen?

Die Mindestsicherung ist eine Sozialleistung, die unbegrenzt ausbezahlt wird. Beantragen kann sie, wer arbeitswillig, aber nicht arbeitsfähig ist, sein Vermögen aufgebraucht hat und die Lebenshaltungskosten nicht mehr bezahlen kann. Die Mindestsicherung hat aber noch eine andere Funktion: Wer weniger als 889,84 Euro Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommt, erhält aus diesem Topf die Differenz draufgelegt. 2015 wurden allein für die Mindestsicherung 870 Millionen Euro ausgegeben - was den Bedarf nach mehr Mitteln für die Arbeitsmarktpolitik beweist, wie das auch Bundeskanzler Christian Kern fordert.

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© Video: APA

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