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Stahlbauverband zweifelt an rechtlicher Basis von Waldfonds

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Der Verband kritisiert die Waldbewirtschaftung in Österreich
©APA, Themenbild, Barbara Gindl
Inmitten laufender Verhandlungen über eine Fortsetzung des Waldfonds hat der heimische Stahlbauverband Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme geäußert. Grundlage ist ein Gutachten des Steuerexperten Gottfried Schellmann, der einen Widerspruch zwischen der entsprechenden Sonderrichtlinie und dem EU-Recht ortet. Fragwürdig seien damit etwa Gelder für die Abgeltung von Borkenkäferschäden, hieß es gegenüber der APA. Das Agrarministerium wies diese Darstellung zurück.

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Schellmann, der die Analyse im Auftrag des Stahlbauverbands erstellt hat, bezieht sich auf die sogenannte Freistellungsverordnung nach EU-Recht. Wollen Mitgliedstaaten in ihren Ländern Förderungen gewähren, müssen diese in der Regel bei der EU-Kommission angemeldet bzw. genehmigt werden. Das soll sicherstellen, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verzerrt wird oder Branchen überfördert werden. Dabei sehen die Verträge auch Ausnahmen in Form der Freistellungsverordnung für bestimmte Bereiche sowie sogenannter De-minimis-Regelungen für geringe Beträge vor.

Genau solche seien zwar, sagt der Experte, bei der Anmeldung des Waldfonds im Jahr 2020 unter der damaligen Agrarministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und der anschließenden Genehmigung durch die EU-Kommission zur Geltung gekommen. Allerdings seien hier - und das ist laut Schellmann die Krux an der Sache - nicht die forstwirtschaftsspezifischen Vorschriften, sondern jene für Wirtschafts- und Industrieunternehmen herangezogen worden. Der steuerfinanzierte Waldfonds sei daher "widerrechtlich", schlussfolgert Schellmann.

Der Rechtswissenschafter veranschaulicht dies anhand mehrerer Beispiele. Zunächst führt er die Abgeltung von Borkenkäferschäden an, die EU-rechtlich grundsätzlich nicht zulässig sei. Eine Ausnahme bestehe lediglich im Rahmen der De-minimis-Verordnung für den Agrarsektor, die Beihilfen von maximal 15.000 Euro pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren erlaube. Bisher sei alleine für diese Maßnahme allerdings die "beachtliche" Summe von rund 31,5 Mio. Euro geflossen. Darüber hinaus seien Gelder zur Förderung der holzverarbeitenden Industrie verwendet worden, obwohl "nach geltendem EU-Recht ausschließlich Subventionen in der forstwirtschaftlichen Urproduktion, nicht jedoch in der industriellen Holzverarbeitung" zulässig seien. Förderungen entlang der gesamten Verarbeitungskette - von Sägewerken bis hin zu Leimbindern oder Verbundprodukten - fehle es damit an rechtlicher Grundlage, meint Schellmann. Für ihn und die Stahlbau-Lobby kommt darin letztlich eine "Wettbewerbsverzerrung" zugunsten von Holz bzw. zulasten anderer Baustoffe wie Stahl oder Zement zum Ausdruck, da deren Hersteller bereits zusätzlich durch hohe CO2-Kosten belastet seien. Derartige "Wettbewerbsverzerrungen" zu vermeiden, sei auch klare Linie der EU-Kommission.

Verkompliziert wird die Angelegenheit dadurch, dass für beide Streitpunkte die Genehmigung der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 vorliegt. Darauf verweist auch das Landwirtschaftsministerium auf APA-Anfrage: "Die angeführte Maßnahme (...) zur Abgeltung von Borkenkäferschäden wurde notifiziert und von der Kommission auf Grundlage der Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor genehmigt. Die Gewährung der Beihilfen erfolgte somit nicht 'rechtswidrig'", hieß es in einer Stellungnahme. "Vollumfänglich" sei auch die beihilferechtliche Deckung zur Förderung des Rohstoffes Holz bzw. der holzverarbeitenden Industrie gegeben, zumal die Forstwirtschaft "unionsrechtlich nicht dem Agrarsektor zugeordnet" sei, so das Ministerium.

Schellmann selbst räumt ein, dass die Maßnahmen durch die erfolgte Notifizierung "beihilferechtlich nicht angreifbar" seien, hält aber fest, dass die Genehmigung nicht im Einklang zur EU-Freistellungsverordnung stehe. Für ihn ist die Genehmigung sachlich "nicht erklärbar" und lässt sich "vermutlich nur mit der damaligen Ausnahmesituation infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie" begründen, hieß es gegenüber der APA. Die EU-Kommission habe mit diesem Schritt jedenfalls "ihre eigenen Vorschriften unterlaufen". "In den einschlägigen EU-Regelungen sowie in der Freistellungsverordnung für die Forstwirtschaft waren und sind großzügige Entschädigungszahlungen - etwa für Schäden durch Borkenkäferbefall - ausdrücklich ausgeschlossen."

Abgesehen von den rechtlichen Fragen rund um den Waldfonds, die das Gutachten aufwirft, hinterfragt der Stahlbauverband generell auch die Klimabilanz des österreichischen Waldes, der in jüngerer Vergangenheit von der "CO2-Senke" zur "CO2-Quelle" geworden sei. Laut aktueller Treibhausgasinventur, über die die "Presse" unlängst berichtete, war der Wald in der letzten Berichtsperiode 2024 für zusätzliche Treibhausgasemissionen von rund 2,6 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich. Nach EU-Vorgaben muss Österreich jährlich aber 4,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid binden, um Ausgleichszahlungen zu vermeiden.

Gründe für diese Entwicklung sind aus Sicht des Stahlbauverbands hohe Nutzholzeinschläge und große Mengen an Schadholz, womit Österreich seine Wälder "über die Grenzen der Nachhaltigkeit hinaus" nütze. Der Waldfonds begünstige dies und verharmlose die Folgen "übermäßiger Holzentnahme".

Auch dafür hat das Landwirtschaftsministerium kein Verständnis. Der Wald sei "nicht Verursacher, sondern Betroffener des Klimawandels", entgegnet man dort. "Der österreichische Wald hat kumuliert betrachtet in den letzten Jahrzehnten enorme Mengen CO2-Äquivalente aufgenommen und nicht freigesetzt. Die aktive Waldbewirtschaftung, die Verwendung langlebiger Holzprodukte sowie der Substitutionseffekt durch Holz tragen zum aktiven Klimaschutz bei." Ebenso stemmt sich das Ministerium gegen den Vorwurf, der Waldfonds begünstige "übermäßige Holzentnahme": "Der Waldfonds ist kein Instrument zur Ausweitung regulärer Nutzung, sondern unterstützt Wiederaufforstung, klimafitte Wälder, Waldschutz, Schadholzmanagement, Waldbrandprävention und Forschung." Zum Schadholz hieß es außerdem, dass "klar zwischen planmäßiger nachhaltiger Nutzung und notwendiger Schadholzaufarbeitung zu unterscheiden" sei. "Gerade Schadholzaufarbeitung ist vielfach forstschutzfachlich erforderlich, um weitere Schäden zu verhindern."

Nicht in Abrede stellt das Ministerium allerdings, dass der Republik Nachzahlungen aufgrund möglicherweise verfehlter Klimaziele im Forstbereich drohen. "Nach aktuellem Stand besteht ein Risiko, dass Österreich wie andere waldreiche EU-Staaten die LULUCF-Ziele 2021-2025 verfehlt. Endgültig beurteilt werden kann dies aber erst nach Vorliegen aller Inventurdaten, technischer Korrekturen und der EU-rechtlichen Abrechnung." Die EU schreibt im sogenannten "LULUCF-Sektor" (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) verbindliche Klimaziele vor.

Beim Stahlbauverband ist die Rede von "massiven Abweichungen", die Strafzahlungen "in Milliardenhöhe" nach sich ziehen könnten und die letztlich kleine Industriebetriebe, kleine und mittlere Unternehmen sowie die Steuerzahler schultern müssten. Im Landwirtschaftsministerium hingegen hält man "von drohenden hohen Strafzahlungen in fixer Höhe zu sprechen", für "nicht seriös": "Die tatsächliche Höhe hängt vom finalen Saldo, verfügbaren Flexibilitäten und dem EU-Review ab." Eine Anfrage der APA an das SPÖ-geführte Finanzministerium zu dieser Frage blieb unkommentiert.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Stahlbau-Lobby kritisch zu Holz äußert. Sie sieht sich gegenüber dem Baustoff benachteiligt und kritisierte unlängst gegenüber der APA hierzulande "verzerrte Ökobilanzen", die Konstruktionen aus dem nachwachsenden Rohstoff fälschlicherweise bevorzugen würden. Und auch Kritik am Waldfonds ist kein Novum: So hatte etwa der Rechnungshof die Umsetzung des Instruments in seinem Bericht vom vergangenen Jahr kritisiert und dabei unter anderem bemängelt, dass dessen Aufstockung 2023 "ohne nachvollziehbare Bedarfsanalyse" vonstatten gegangen sei. Außerdem sei die Förderberechnung in manchen Fällen mittels Standardkostensätzen erfolgt, die zum Teil auf Kriterien basierten, die keine Fördervoraussetzung waren. Das Ergebnis: "Überförderungen konnten nicht ausgeschlossen werden." Darüber hinaus merkten die Prüfer kritisch an, dass Einträge in die Transparenzdatenbank Mängel aufwiesen, wodurch ebenso "Mehrfachförderungen" möglich gewesen seien.

Wie es mit dem Waldfonds weitergeht, ist angesichts knapper Staatskassen derzeit ungewiss. Fest steht, dass Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) den bis 2027 mit 430 Mio. Euro dotierten Fonds gerne verlängern würde und derzeit in den Verhandlungen zum Doppelbudget 2027/2028 um Mittel dafür ringt. Das Finanzministerium will sich hier nicht in die Karten schauen lassen: Die Dotierung sei Sache der laufenden Gespräche, hieß es aus dem Finanzressort gegenüber der APA.

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