René Benko
©Berlinfoto, IMAGOIm Geflecht der Laura Privatstiftung treten erstaunliche Vorgänge zutage: Kurz vor der Insolvenz wurden mehrere Immobilien in Innsbrucker Toplagen noch zu Geld gemacht. Gleichzeitig zeichnet sich ein bemerkenswertes Zusammenspiel von Anwälten und späteren Insolvenzverwaltern ab. News-Recherchen zeigen die Hintergründe.
Es ist Mittwoch, der 11. März 2026, kurz nach halb zehn Uhr vormittags, als in der Innsbrucker Museumstraße 25 eine Mitarbeiterin der dort ansässigen Laura Privatstiftung eine Presseaussendung verschickt. Der Inhalt ist knapp, die Wirkung enorm: Die Stiftung stellt einen Eigenantrag auf Insolvenz. Damit ist ihr operatives Schicksal besiegelt.
Dem vorausgegangen war ein Ende Jänner 2026 zugestelltes Urteil eines internationalen Schiedsgerichts mit schwerwiegenden Konsequenzen. Der österreichische Vermögensbunker des Unternehmers René Benko sah sich plötzlich Forderungen von rund einer Milliarde Euro gegenüber. Da sich in der Stiftung nur noch Vermögenswerte von etwa 300 Millionen Euro befanden, blieb den Verantwortlichen kein anderer Weg als der Gang zum Innsbrucker Insolvenzgericht.
Quer durch Innsbruck
Jahrelang bildete das Innsbrucker Zinshausportfolio das Rückgrat der Stiftung und lag dem Stifter besonders am Herzen. Schon früh ließ er in seiner Heimat Häuser in bester Innenstadtlage ankaufen. Wie News-Recherchen zeigen, umfasste das Portfolio auf seinem Höhepunkt im Jahr 2023 zehn Immobilien – von der Museumstraße bis zum Bozner Platz – mit einem intern bewerteten Volumen von rund 127 Millionen Euro.
Wie in solchen Fällen üblich, wurde über das deutsche Versicherungsunternehmen Volkswohl Bund im Rahmen einer Anleihe eine Finanzierung über 70 Millionen Euro aufgenommen. Diese war durch die Innsbrucker Häuser besichert, teilweise mit Laufzeiten bis 2067 und einem Fixzins von rund drei Prozent. Bis 2024 sollen rund fünf Millionen Euro getilgt worden sein.
Innsbrucker Abverkauf
Doch zwischen dem Schiedsspruch und der Insolvenzanmeldung lagen mehrere Wochen – und genau in diesem Zeitfenster kam Bewegung in das Portfolio: Wesentliche Teile wurden abgestoßen, was durch Eintragungen im Grundbuch auch nach außen sichtbar wurde.
Mehrere Tiroler Unternehmer beziehungsweise deren Gesellschaften kamen zum Zug. Verkauft wurden unter anderem Häuser in der Museumstraße 25, der Museumstraße 9-11, der Adamgasse 9 sowie in der Meraner Straße 1. Das Gesamtvolumen lag bei deutlich über 30 Millionen Euro.
Bemerkenswert ist auch, wer die Verkäufe Mitte Februar anwaltlich begleitete: die Innsbrucker Kanzlei Ullmann, Geiler und Partner (UGP). Nur wenige Wochen später taucht derselbe Name in anderer Rolle wieder auf.




Millionen-Deal. Anfang 2026 verkaufte die Laura Privatstiftung kurz vor der Insolvenz ein werthaltiges Gebäude in der Innsbrucker Innenstadt.
© NEWSIm März werden der Partner der Kanzlei, Stefan Geiler, und zwei seiner Kanzlei-Kollegen vom Innsbrucker Insolvenzgericht zu Masseverwaltern der Laura Privatstiftung bestellt. Zu ihren zentralen Aufgaben zählt es nun, im Interesse der Gläubiger zu prüfen, ob es im Vorfeld der Insolvenzeröffnung zu Vermögensverschiebungen oder Verkäufen kam. Und ob die dabei erzielten Kaufpreise angemessen waren.
Andernfalls könnten einzelne Geschäfte angefochten und im Extremfall rückabgewickelt werden. Innsbruck ist zwar einer der zentralen Gerichtsstandorte in Westösterreich, doch die Dimension der Causa Benko und die Anforderungen eines Insolvenzverfahrens mit internationalen Gläubigergruppen stellen besondere Ansprüche – auch an die beteiligten Kanzleien.
Eine Vergabe an eine Wiener Kanzlei wäre durchaus im Bereich des Möglichen gewesen, wurde vom Gericht jedoch nicht in Erwägung gezogen, wie kundige Beobachter anmerken.
„Interessen der Käuferin“
Steht damit ein möglicher Interessenkonflikt im Raum?
Stefan Geiler erklärte auf Anfrage, seine Kanzlei sei bei den Transaktionen als Treuhänder tätig gewesen. Nach vorliegenden Unterlagen trat die Kanzlei jedoch auf Käuferseite auf. So heißt es in einem Kaufvertrag wörtlich:
„Die Vertragsverfasser […] haben im Zusammenhang mit der Ausarbeitung dieses Vertrages die Interessen der Käuferin wahrgenommen.“
Geiler betont, man habe die Verkäufe „dem Insolvenzgericht offengelegt“. Die Geschäfte hätten nicht unmittelbar die Laura Privatstiftung betroffen, sondern Tochter- beziehungsweise Enkelgesellschaften. Sollte sich daraus Prüfungsbedarf ergeben, sehe das Gericht einen besonderen Verwalter vor.
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Offenlegung
Doch wann genau wurde die vorherige Involvierung im Rahmen der Vertragserrichtung dem Insolvenzgericht offengelegt? In einer ersten Stellungnahme der Innsbrucker Gerichtssprecherin, die ebenfalls als Insolvenzrichterin tätig ist, hieß es:
„Dr. Stefan Geiler hat bereits in seinem ersten Bericht an das Insolvenzgericht offengelegt, dass einer seiner Kanzleipartner (also nicht er selbst) als reiner Vertragsverfasser und Treuhänder in die vor der Insolvenzeröffnung erfolgte Veräußerung von zwei Immobilienpaketen eingebunden war, welche jedoch nicht im Eigentum der Laura Privatstiftung selbst, sondern von (nach wie vor) nicht insolventen ‚Enkelgesellschaften‘ standen.“
Kurz darauf präzisierte die Sprecherin auf nochmalige Nachfrage zu den Hintergründen der Offenlegung:
„Dieser Verpflichtung [Anm. der Offenlegung] ist der Insolvenzverwalter bereits im Vorfeld seiner Bestellung durch Bekanntgabe der Einbindung seines Kanzleipartners als Vertragserrichter/Treuhänder nachgekommen.“
Ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Nach der Insolvenz
Kurios ist in diesem Zusammenhang ein weiteres Detail aus den Vertragsunterlagen: In einem der Kaufverträge – konkret zur Immobilie in der Museumstraße 9-11 – findet sich eine „aufschiebende Bedingung“. Rechtswirksam wurde das Geschäft demnach erst am 19. März – und damit zeitlich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie nach dem Amtsantritt der Kanzlei als Masseverwalter.
Zudem wurde der Kaufvertrag noch nach Insolvenzeröffnung inhaltlich abgeändert: Der Kaufpreis in Höhe von 15 Millionen Euro wurde nun ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Dies machte eine neuerliche notarielle Beurkundung erforderlich, die am 31. März 2026 erfolgte. Durchgeführt und unterzeichnet von einem der Masseverwalter der Kanzlei UGP, hier allerdings wieder in seiner „früheren“ Rolle als Vertragsanwalt.
Ein Detail am Rande: Intern wurde die Immobilie noch 2023 mit 17,2 Millionen Euro bewertet. Kein schlechter Deal. Jedenfalls einer, den wohl so mancher Gläubiger bei der ersten Gläubigerversammlung am 18. Mai 2026 hinterfragen dürfte.
Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 19/2026 erschienen.







