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"Das kommt darauf an, auf wessen Veranlassung die KI genutzt wird", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Denn wenn der Arbeitgeber die Nutzung von KI verlangt, ist er generell auch für die potenziellen Fehler verantwortlich. Ganz grundsätzlich müssen Arbeitgeber auch dafür sorgen, dass Beschäftigte das nötige Kompetenztraining für den Umgang mit den jeweiligen Tools bekommen.
Nutzt man KI-gestützte Tools im Job allerdings eigeninitiativ, sieht das anders aus. Beschäftigte sind für ihre Arbeitsergebnisse selbst verantwortlich. Bei Problemen, etwa weil eine Mail oder Präsentation fehlerhaft war, können sich Arbeitnehmende dann nicht darauf berufen, dass die Fehler von der KI generiert wurden. Vielmehr müssen Arbeitnehmende die Ergebnisse eigenverantwortlich überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Sie müssen darüber hinaus sicherstellen, dass sie Urheberrechte Dritter beachten und mit unternehmens- und personenbezogenen Daten sensibel umgehen.
Diese Vorgaben gelten auch, wenn der Arbeitgeber die Nutzung von KI zwar erlaubt, aber zusätzlich die Anweisung gibt, die Ergebnisse auf Richtigkeit zu überprüfen, erklärt die Fachanwältin weiter. Hier trage man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ebenfalls selbst die Verantwortung für potenzielle Fehler.
WIEN - ÖSTERREICH: FOTO: APA/APA/dpa-tmn/Nico Tapia/Nico Tapia
WIEN - ÖSTERREICH: FOTO: APA/APA/dpa-tmn/Bine Bellmann/Bine Bellmann






