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Beide Parteien können bis zum 26. August entscheiden, ob sie den Vergleich annehmen. Ist das der Fall, muss das Ministerium in einer Aussendung Rauscher für seine jahrzehntelangen Dienste für Österreichs Bildungswesen danken und klarstellen: "Anstelle der Abberufung vom 2. Oktober 2025 wird das Dienstverhältnis zum 30. September 2026 aufgelöst." Konlechner sprach von einem "vertretbaren Ergebnis", "um weiteren Schaden von der Pädagogischen Hochschule abzuwenden und diesen Schwebezustand zu beenden": "Die Erklärung des Ministeriums reicht uns, damit ist nämlich klargestellt, dass es keine Abberufung wegen schwerwiegender Pflichtverletzung gegeben hat." Rauscher gehe es vor allem um die Wiederherstellung seines guten Rufes.
Rauscher war seit dem Jahr 2006 (Gründungs-)Rektor der Hochschule mit Sitz in Baden gewesen. Das Ministerium hatte den 75-Jährigen, der bis 2027 bestellt war, vorzeitig abberufen. Begründet wurde der Schritt damit, dass unter seiner Verantwortung "Dummy"-Lehrveranstaltungen im Verwaltungssystem angelegt worden sein sollen. Mitarbeitende waren so für die Erbringung anderweitiger Tätigkeiten entlohnt worden. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Rauscher wurden Ende 2025 eingestellt.
Erwin Rauscher (Rektor Pädagogische Hochschule NÖ) am Freitag, 09. Mai 2019, während einer PK des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) zum Thema "Pädagogische Ansätze gegen Gewalt und Mobbing an Schulen" in Wien.






