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Es gebe an Unis und Forschungseinrichtungen bereits Programme und Strukturen, an denen man ansetzen könne, sagte Blimlinger. Aber: "Das alleinige Bestehen von Policies und Angeboten reicht nicht aus." Einheitliche Standards würden fehlen, die Zuständigkeiten seien unklar und die Ressourcen unzureichend. Zudem gebe es derzeit sehr unterschiedliche rechtliche Vorgaben - der Schutz für Studierende sei stark davon abhängig, an welchem Hochschulsektor sie studieren. Zu gering sei das Engagement vonseiten der Führungsebenen, sagte Studienautorin Katrin Wladasch.
An Hochschulen trete geschlechterbasierte Gewalt etwa in Form von Belästigung und als strukturelle Benachteiligung auf, führte Wladasch aus. Alle, die nicht dem klassischen Bild des erfolgreichen - männlichen - Wissenschaftlers entsprechen, hätten es an den Unis schwerer. Es brauche einen Kulturwandel, seien doch viele Universitäten noch stark von patriarchalen Mustern geprägt. Ein großes Problem mit Gewalt vor allem von Studierenden gegen andere Studierende gebe es zudem in Chatforen. Aktuell bestehe wenig Handhabe, um das zu beenden.
Die Autorinnen untersuchten bestehende Maßnahmen und Unterstützungsangebote, nicht aber einzelne Vorfälle oder deren Häufigkeit. In einer Umfrage der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) von 2022 habe allerdings mehr als jede zehnte Studentin angegeben, bereits sexuelle Belästigung an einer Hochschule erlebt zu haben, stellte Holzleitner fest. Geschlechterbasierte Gewalt sei sowohl für Studierende als auch Mitarbeiterinnen ein "reales, alltägliches Risiko in der Wissenschaft". Nur ein Bruchteil der Betroffenen würde die Vorfälle auch melden.
Holzleitner will "jetzt in die Umsetzung" kommen. Unter anderem im vor kurzem veröffentlichten Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Gewalt an Frauen sind einige aus der Studie abgeleitete Maßnahmen bereits festgeschrieben. Ab 2026 sollen demnach etwa Mindeststandards implementiert werden. Richtlinien und Regelungen seien an manchen Forschungseinrichtungen und Hochschulen gut ausgeprägt, an anderen gebe es sie kaum, erklärte Blimlinger die Notwendigkeit dafür. Ebenfalls im NAP finden sich die Herstellung eines einheitlichen rechtlichen Schutzniveaus für alle Studierenden, die Klarstellung der Sanktionsmöglichkeiten bei Tätern aus dem Studierendenkreis und die Erarbeitung einer Handreichung, die aufzeigt, wohin man sich im Fall von Gewalt und Diskriminierung wenden kann.






