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Anspruch auf Studienbeihilfe haben sozial bedürftige Studenten mit günstigem Studienerfolg. Die soziale Bedürftigkeit richtet sich dabei nach Einkommen (der Eltern), Familienstand und Familiengröße, der Studienerfolg nach einem (je nach Studienart unterschiedlichen) Ausmaß an absolvierten ECTS-Punkten sowie der Einhaltung einer bestimmten Studienzeit. Die Höhe der Beihilfe ist dann von zahlreichen Faktoren abhängig - etwa der Entfernung zum Studienort, ob Studierende Selbsterhalter sind, Kinder haben oder verheiratet sind. Abgezogen werden außerdem etwa Einkünfte ab einer bestimmten Höhe, der zumutbare Unterhalt von Eltern oder Partner sowie Familienbeihilfe.
Im Schnitt beträgt die Beihilfe 684 Euro pro Monat - das decke angesichts steigender Mieten, Energiekosten und Lebensmittelpreise aber nicht annähernd den tatsächlichen Bedarf, so ÖH-Vorsitzende Selina Wienerroither (Verband Sozialistischer StudentInnen/VSStÖ) bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Neben der Information über die Antragstellung will die ÖH mit ihrer Kampagne "Hol dir, was dir zusteht!" daher auch eine Erhöhung der Förderung erreichen und diese an die realen Lebenserhaltungskosten anpassen. Derzeit werden rund 300 Mio. Euro pro Jahr für die Beihilfen ausgeschüttet.
Neben der Erhöhung der Beihilfe will die ÖH auch den Bezieherkreis ausweiten - etwa durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen - und daneben andere Maßnahmen für Studierende: So sollten diese österreichweit kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen dürfen. In den Mensen dürfe ein warmes Mittagessen nicht mehr als drei Euro kosten, außerdem brauche es mehr geförderte Wohnungen und wieder staatliche Förderung von Studierendenheimen.





