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Law as Code: Wie Gesetze maschinenlesbar werden sollen und was der Nationalrat plant

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Quellcode auf einem Bildschirm
Foto: Pixabay/Pexels (Symbolbild)©Pixabay/Pexels

Gesetze sollen künftig nicht nur als Text, sondern auch als maschinenlesbarer Code entstehen. Der Nationalrat stimmt am 15. Oktober über eine Entschließung ab, die von der Regierung einen Bericht zu „Law as Code“ verlangt. Was dahintersteckt, was es bringen soll und wo die Grenzen liegen.

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Was der Nationalrat beschließen soll

Unter dem Schlagwort Law as Code befasst sich der Nationalrat am 15. Oktober mit der Frage, ob Gesetze künftig auch in maschinenlesbarer Form erscheinen sollen. Zur Abstimmung steht eine Entschließung, die der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung am 30. September mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ angenommen hat.

Die Bundesregierung soll demnach einen österreichischen Law-as-Code-Bericht vorlegen. Darin soll sie untersuchen, welches Potenzial der Ansatz hat, welche Voraussetzungen dafür nötig sind und welche Rechtsbereiche sich eignen. Außerdem soll sie Pilotprojekte in der Verwaltung vorschlagen und abschätzen, wie sich diese auf Verwaltungsaufwand, Verfahrensdauer, Rechtsqualität und Nutzerfreundlichkeit auswirken. Verlangt werden auch ein Zeitplan, ein Finanzierungs- und Umsetzungskonzept sowie messbare Ziele für weniger Bürokratie.

Was Law as Code bedeutet

Bisher entstehen Gesetze ausschließlich als Text. Wollen Behörden sie automatisiert anwenden, etwa bei der Berechnung einer Förderung oder einer Sozialleistung, müssen Programmiererinnen und Programmierer den Gesetzestext nachträglich in Software übersetzen. Das ist nach Darstellung der Antragsteller aufwendig, fehleranfällig und führt dazu, dass Behörden, Länder und private Anbieter dieselbe Regel unterschiedlich umsetzen.

Bei Law as Code soll die maschinenlesbare Fassung schon im Gesetzgebungsprozess parallel zum Text entstehen. Verbindlich bleibt dabei weiterhin der Gesetzestext. In der Begründung der Entschließung heißt es ausdrücklich: „Law as Code bedeutet nicht, politische Entscheidungen zu automatisieren.“ Bereiche mit Ermessens- oder Beurteilungsspielraum sollen der menschlichen Entscheidung vorbehalten bleiben.

Vorbilder aus Neuseeland und Frankreich

International gibt es bereits Beispiele. Neuseeland nutzt den Ansatz für die Plattform SmartStart, über die Eltern Familienleistungen abwickeln. In Frankreich bildet die quelloffene Plattform OpenFisca Steuer- und Sozialrecht in Code ab. Auch der australische Bundesstaat New South Wales, Kanada und Singapur haben Pilot- und Forschungsprojekte.

Österreich hat ebenfalls Erfahrung. Von 2022 bis 2024 testete das Bundeskanzleramt gemeinsam mit der Rechtsinformatik der Universität Wien in einem Pilotprojekt, Teile einer EU-Verordnung zum digitalen Behördenzugang automatisiert umzusetzen. Auf der Plattform der OECD für KI-Projekte wird dieses Vorhaben inzwischen als inaktiv geführt. Daran soll der geforderte Bericht nun anknüpfen.

Wie die Parteien abgestimmt haben

Den Anstoß gab ein Antrag des Grünen-Abgeordneten Süleyman Zorba vom Mai. Er verlangte eine umfassende Law-as-Code-Strategie mit Open-Source-Standards, gesetzlichem Rechtsschutz gegen automatisierte Bescheide, einem Zeitplan und einem Budget. Im Ausschuss wurde dieser Antrag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS abgelehnt, FPÖ und Grüne stimmten dafür.

Stattdessen brachten die Abgeordneten Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP), Peter Manfred Harrer (SPÖ) und Ines Holzegger (NEOS) die nun vorliegende Entschließung ein, die einen Bericht statt einer fertigen Strategie verlangt. Sie wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ angenommen, die Grünen stimmten dagegen.

Transparenz und Rechtsschutz als Bedingung

Einig sind sich die Antragsteller beider Seiten in den Grundsätzen. Offene Standards und quelloffene Technik sollen die digitale Souveränität stärken und Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern vermeiden. Algorithmen sollen nachvollziehbar sein, gegen automatisierte Entscheidungen soll es wirksame Rechtsmittel geben, und die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sowie der europäischen KI-Verordnung sind einzuhalten.

Der Bericht soll auch prüfen, wie Österreich mit Partnerstaaten zusammenarbeiten und gemeinsame europäische Standards nutzen kann. Eine Frist für die Vorlage nennt die Entschließung nicht. Ob und wann Gesetze in Österreich tatsächlich auch als Code erscheinen, hängt damit vom Ergebnis des Berichts und den politischen Entscheidungen danach ab.

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