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Es gehe nicht nur um ein Stück Stoff oder ein Symbol, sondern auch um religiös-reaktionäre Konzepte, die gleichheitsfeindliche Inhalte transportieren würden, erklärte Kenan Güngör, Soziologe und Leiter des Beratungs- und Forschungsbüros think.difference gegenüber der APA. "In den islamistischen Schriften ist zu lesen, dass, je früher einem Kind das beigebracht wird, desto mehr wird es das Kopftuch als eine natürliche Haut sehen und ein Riesenproblem haben, es irgendwann abzunehmen", so Güngör. Unter entwicklungspsychologischen Gesichtspunkten halte er das Kopftuch für Mädchen in dem Alter für hochproblematisch.
Zwar gebe es sehr unterschiedliche Motive, warum Mädchen ein Kopftuch tragen, "von Freiwilligkeit und Selbstbestimmung über Druck durch familiäre Sozialisation und Peer-Gruppen bis zum Zwang". Er kenne aber Kinder, "die wirklich sagen, endlich, wenn das kommt, bin ich frei". Das spezifische Verbot sei vielleicht kein eleganter Weg, "aber ich möchte zwischen dem Weg, wie man das angeht, und der Grundfrage schon einen Unterschied machen".
Ein Kind in dem Alter beziehe diese Regelung allerdings nicht auf einen Kontext von Staat, Gesetzen und Religionsgeschichte, sondern auf sich selbst, erklärte Petra Bauer, Direktorin des "Zentrum inklusiver Schulen" (ZIS17) Leopold Ernst Gasse in Wien: "Da sind wir beim Individuum." Auch vielen Eltern sei der religionswissenschaftliche, historische Hintergrund nicht bewusst. Erklärt werden und diskutiert dürfe das Verbot laut Rundschreiben an die Schulen aber auch nicht.
Man lebe in der Schule "vom Miteinander, vom Nicht-Hinschauen auf äußerliche Merkmale wie Hautfarbe, Kleidung oder andere Attribute, auch biologische wie Geschlecht und Alter", so Bauer. Hier eine Ausnahme zu machen, die mit dem einzelnen Kind nichts zu tun habe, sondern damit begründet werde, ein Zeichen gegen den politischen Islam zu setzen, "wird für uns pädagogisch und menschlich schwierig werden". Mädchen, die zu Schulbeginn erstmals in die Klasse kommen würden, müsse man zuallererst zur Abnahme des Kopftuchs auffordern.
Ihm sei kein europäischer Staat bekannt, in dem es wie in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht zur Kreuzanbringung gebe, "und andererseits so etwas kommt, wie es jetzt seit 1. September vorgesehen ist (und mit Beginn des Schuljahrs erstmals schlagend wird, Anm.). Das ist aus meiner Sicht doch eine gewisse Irritation der religiösen beziehungsweise weltanschaulichen Neutralität", merkte Stefan Schima vom Institut für Rechtsphilosophie der Universität Wien an, "ohne ein Kulturkämpfer oder Kreuzstürmer sein zu wollen".
Bei einer früheren Regelung, die der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2020 aufgehoben hat, sei der Vorwurf gewesen, dass der Islam quasi herausgepickt worden wäre. "Diesen Vorwurf wird sich der Gesetzgeber jetzt stärker gefallen lassen müssen, weil ja in der aktuellen Version ausdrücklich vom Kopftuchtragen nach islamischen Traditionen die Rede ist", so Schima. Insofern könne er sich vorstellen, dass es für die zukünftigen Beschwerdeführer Chancen gebe, das Verbot zu kippen. Andererseits hätten sich die Zeiten "vielleicht geändert und die Gegebenheiten an den Schulen verschärft".
"Unabhängig davon, was dieses Tuch dem Kind bedeutet und warum es getragen wird, sollen wir hergehen und sagen: Du hast dieses äußere Merkmal, das Kopftuch, auf und das soll hier nicht sein. Dort wo es um Kopfbedeckungen anderer Religionen geht, ist es kein Problem", verweist Bauer auf "Lücken in der Logik, die nur schwer zu erklären sind". Sie kritisiert auch, dass das Verbot nur im Schulgebäude und am Gelände gelte, nicht aber bei Ausflügen, dem Museumsbesuch oder auf der Schullandwoche. "Rein inhaltlich, pädagogisch, zwischenmenschlich kann ich das niemandem an der Schule erklären."
Aus soziologischer Sicht sei das Thema wegen der demographischen Verschiebungen durch die Zuwanderung seit 2015 relevant geworden, so Güngör. "Wenn wir vor allem in Wien schauen, wie sich in den vergangenen zehn Jahren der Anteil der Muslime und vor allem der stärker religiösen Muslime noch einmal zugenommen hat, dann gibt es eine politische Realität, zu der man sich etwas überlegen muss." Interessanterweise gebe es bei den türkeistämmigen Kindern eine leichte Abnahme beim Kopftuchtragen, während die Zahl bei den arabischsprachigen hoch bleibt und bei konvertierten Kindern eher zunehme.
Werde das Verbot vom Verfassungsgerichtshof tatsächlich verworfen, "sollten wir im nächsten Schritt einen klaren säkular-laizistischen Weg gehen und alle stark sichtbaren religiösen Symbole aus der Schule herausnehmen", plädiert Güngör für das französische Modell. Ein kleines Kreuz tragen oder in der Klasse in eine Ecke hängen, sei wenig auffällig. Ein Kopftuch zählt er hingegen zu einem der stärksten sichtbaren Symbole.
Das aktuelle Kopftuchverbot dürfte bald wieder vor dem Höchstgericht landen (ein vorab eingebrachter Antrag wurde zurückgewiesen, da die Regelung noch nicht in Kraft war). Konkret sind ab dem Schuljahr 2026/27 für Mädchen unter 14 Jahren Kopfbedeckungen, die "das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen" verboten. Ausnahmen gelten aber bei Veranstaltungen außerhalb der Schule und im häuslichen Unterricht. In letzter Konsequenz drohen Geldstrafen, wenn nach Aufklärungsgesprächen nicht reagiert wird.
Service: Die Diskussion zum Thema ist als Podcast unter https://science.apa.at/podcast/#46 abrufbar.
