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Kopftuchverbot an Schulen passierte Bildungsausschuss

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++ ARCHIVBILD ++ Das Kopftuchverbot ist einen Schritt weiter
©APA, dpa, Frank Rumpenhorst
Das geplante Kopftuchverbot für Kinder unter 14 Jahren an Schulen hat am Donnerstag den Bildungsausschuss des Nationalrats passiert. Für die Maßnahme stimmten neben den Regierungsparteien auch die Freiheitlichen, die Grünen sprachen sich aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken dagegen aus. Mit der gleichen Gesetzesnovelle sollen auch eine verpflichtende Begleitung für suspendierte Schüler sowie Perspektivengespräche zur Vermeidung von Schulabbrüchen etabliert werden.

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Das Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres umfasst laut Gesetzesentwurf das Tragen eines Kopftuches nach islamischen Traditionen - vom Hijab bis zur Burka. Es soll sowohl in öffentlichen Schulen als auch in Privatschulen gelten, nicht aber beim Unterricht außerhalb des Schulgebäudes sowie bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb der Schule. Auch der häusliche Unterricht ist vom Verbot nicht umfasst.

Als Konsequenz bei einem Verstoß ist zunächst ein Gespräch mit der Schülerin und den Erziehungsberechtigten zu führen. Nützt das nichts, muss die zuständige Schulbehörde erneut zu einem Gespräch einladen. Bei einem erneuten Verstoß ist der Kinder- und Jugendhilfeträger zu verständigen, als letzte Konsequenz sind Geldstrafen von 150 bis 800 Euro zu verhängen.

Suspendierte bzw. ausgeschlossene Schülerinnen und Schüler müssen ab Herbst 2026 bis zu 20 Wochenstunden zur Suspendierungsbegleitung, in denen es einen Mix aus sozialpädagogischen Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Unterricht gibt. Auch hier soll es Strafen für Eltern geben, die eine Kooperation verweigern. Gleiches gilt für die Nichtteilnahme am verpflichtenden Perspektivengespräch bei einem drohenden Schulabbruch.

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