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Die jeweils fünfköpfigen Hochschulräte sind eine Art Aufsichtsgremium an den Pädagogischen Hochschulen (PH). Sie haben allerdings deutlich weniger Kompetenzen als die Universitätsräte an den Unis - auch die PH selbst sind anders als die Unis nicht autonom, sondern nachgeordnete Dienststellen des Bildungsministeriums. Pro Hochschule bestellt der Bildungsminister zwei Räte (nur diese kann das Ministerium ausschreiben). Ein weiteres Mitglied bestimmt die Landesregierung des jeweiliges Sitzlandes, eines ist automatisch dessen Bildungsdirektor und über das fünfte entscheidet das Hochschulkollegium.
Gesucht werden Personen, die unter anderem "besondere Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen im Bereich der Bildung, der Wissenschaft, der Ökonomie, der Kultur, des Rechts bzw. an einer postsekundären oder tertiären Bildungseinrichtung haben". Erforderlich sind ein Lebenslauf sowie ein Motivationsschreiben, "das insbesondere auf die Eignung, die persönlichen Vorstellungen zur Rolle des Hochschulrates und den möglichen Beitrag zur Weiterentwicklung der Hochschule eingeht".
ARCHIV - 06.07.2011, Baden-Württemberg, Heidelberg: Studenten sitzen im Hörsaal einer Universität. (zu dpa: «Stellenstreichungen an Hochschulen befürchtet») Foto: Uwe Anspach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++






