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Wöginger möchte auch bei Verurteilung Klubobmann bleiben

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Der ÖVP-Klubobmann muss erneut vor Gericht
©APA, ROLAND SCHLAGER
August Wöginger will auch im Falle einer erstinstanzlichen Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs ÖVP-Klubobmann bleiben, wie er am Freitag bei einer Pressekonferenz mit seinem Anwalt Michael Rohregger erklärte. Er gehe aber in dem nun fortgesetzten Verfahren "von einem Freispruch aus" und gehe daher "zuversichtlich in die nächsten Prozesstage", so Wöginger. "Ich habe nichts Unrechtes getan", betonte er. Indes lief am Linzer Landesgericht die Terminsuche für den Prozess.

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Er sei "überrascht" gewesen über die Aufhebung der Diversion, die ihm vom Gericht angeboten worden sei und der die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) auch zugestimmt habe, durch das Oberlandesgericht (OLG). Im demnächst fortgesetzten Prozess will er trotz seiner Verantwortungsübernahme auf unschuldig plädieren. Wie bereits vor Gericht betonte er, dass es ihm leid tue, was seine Handlungen nach sich gezogen habe. Aber: "Ich habe zu keinem Augenblick Einfluss auf die unabhängige Kommission genommen", so Wöginger. Er habe nicht einmal gewusst, dass es eine Kommission gab und ob sich wer anderer beworben habe.

Auch der Vorhalt, es sei um Parteipolitik gegangen, sei nicht gerechtfertigt, so Wöginger und verwies darauf, dass die unterlegene Kandidatin in dem Bewerbungsverfahren für den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau selbst angegeben habe, dass sie in der Vergangenheit für die Braunauer ÖVP kandidiert habe.

"Ich bleibe Klubobmann", gab sich Wöginger kämpferisch, auch bei seiner Wahl zu diesem seien die Vorwürfe gegen ihn bereits bekannt gewesen. Das gelte auch für den Fall einer Verurteilung, sagte er mit Verweis auf den Instanzenzug und den Freispruch in zweiter Instanz für Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz.

Die Terminsuche für den Prozess war am Freitag im Laufen. Die Richterin klärt derzeit die Verhandlungstermine mit den Verfahrensbeteiligten ab. Wann der Amtsmissbrauch-Prozess gegen Wöginger und zwei mitangeklagte Finanzbeamte wegen des mutmaßlichen Postenschachers am Finanzamt Braunau fortgesetzt wird, ist daher noch offen, teilte der Linzer Landesgerichtssprecher Walter Eichinger am Freitag mit.

Da die Diversion kein richterliches Urteil sondern lediglich ein Beschluss sei, geht nach dessen Aufheben die Hauptverhandlung am Landesgericht einfach weiter. Nur wenn ein Richter oder eine Richterin an einem "Urteil mitgewirkt hat, das infolge eines Rechtsmittels aufgehoben wurde", müsse der erstinstanzliche Prozess neu aufgerollt werden, erläuterte Eichinger. Der Fall Wöginger bleibe damit bei der bisherigen Richterin.

Auch die Voraussetzung für eine "Anscheinsbefangenheit" würden bei einer unrichtigen Gesetzesauslegung nicht vorliegen, so der Gerichtssprecher weiter. Sprich: Weil die Richterin die Voraussetzung für eine Diversion gegeben sah, das Oberlandesgericht dies jedoch anders ausgelegt hat, liefere dieser Tatbestand keinen Grund für eine "Anscheinsbefangenheit".

Die Präsidentin des Landesgerichts Linz hatte bereits nach dem ersten Verhandlungstag mit dem Diversionsangebot einen Antrag auf Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit Mitte Oktober abgelehnt. Die durch den vorgeworfenen Postenschacher benachteiligte Bewerberin für die Leitung des Finanzamts hat dies als Privatbeteiligte beantragt.

Das OLG Linz hatte die Diversion für Wöginger in dem Amtsmissbrauchs-Prozess gekippt. Vorausgegangen war eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Beschwerde einzulegen. Damit muss das im Oktober begonnene Verfahren am Erstgericht fortgesetzt werden.

Angeklagt worden war Wöginger wegen Missbrauchs der Amtsgewalt. Wöginger soll 2017 beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund interveniert und dafür gesorgt haben, dass dieser Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding wurde. Eine besser qualifizierte Mitbewerberin kam nicht zum Zug. Zwei mitangeklagte Finanzbeamte saßen in der Bestellungskommission.

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