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Vorerst keine Sicherheitsüberprüfung von FPÖ-Mitarbeitern

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Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ)
©APA, TOBIAS STEINMAURER
Nachdem Ende April bekannt geworden war, dass mehr als zehn Mitarbeiter von FPÖ-Abgeordneten derzeit unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, gibt es vorerst keine Konsequenzen wie etwa eine Ausweitung der Sicherheitsüberprüfungen. Nach einer Sitzung der Präsidiale des Nationalrates will der blaue Nationalratspräsident Walter Rosenkranz sich zunächst mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) beraten, berichtete das Ö1-Radio.

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"Zeitungsberichte alleine sind mir zu wenig", sagte Rosenkranz dazu. Eine Änderung wäre laut Ö1 auch über eine einfache Mehrheit im Nationalrat möglich, mit der das Gesetz für parlamentarische Mitarbeiter geändert werden und eine Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben werden könnte.

Die Dritte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) lehnt das vorerst ab und sieht die FPÖ am Zug: Es gehe um einen "Selbstschutz des Parlamentarismus und der Demokratie". "Ich hoffe, dass die FPÖ demokratisch genug ist, dass sie von sich aus die richtigen Schlüsse zieht."

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak sagte im Ö1-Radio, grundsätzlich sollten sich alle Fraktionen ihre Mitarbeiter frei aussuchen können, "aber für gewisse Informationen" - das seien etwa klassifizierte Informationen in "in so manchen Unterausschüssen" - sollte man sich "ansehen, was es für rechtliche Möglichkeiten gibt."

Die Grüne Vize-Klubchefin Sigrid Maurer forderte Konsequenzen von den Freiheitlichen: Verfassungsfeinde hätten "hier nichts zu suchen". Von der ÖVP äußerte sich vorerst niemand.

Ende April hatten ORF-"Report" sowie der "Standard" unter Berufung auf Sicherheitskreise von den Beobachtungen des Verfassungsschutzes berichtet. Grund ist meist ein Naheverhältnis zu der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung. Die anderen Parteien fordern deshalb eine Ausweitung der Sicherheitsüberprüfungen im Parlament - für parlamentarische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind solche derzeit nicht vorgesehen.

Für den ständigen Zutritt ins Parlament sind grundsätzlich solche Überprüfungen vorgeschrieben - etwa für Journalisten oder Arbeitskräfte von Fremdfirmen mit Dauerzutrittskarte. Abgeordnete bzw. deren Mitarbeiter erhalten ihre Dauerzutrittskarte dagegen auch ohne Überprüfung.

Für eine Änderung der Hausordnung, die auch den Zutritt regelt, ist Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) formal zuständig - er muss damit vorher die Präsidiale mit allen Parteienvertretern befassen, in der wiederum das Konsensprinzip gilt, es müssten also alle Fraktionen zustimmen.

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