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In dem Beschluss bekräftigt die Regierung Magyar das Engagement Ungars für die Stärkung der internationalen Rechtsordnung, die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit multilateraler Institutionen, die Unterstützung der internationalen Strafjustiz und die Widerrufung der Entscheidung über den Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof.
Das Gericht mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zu den mehr als 100 Vertragsstaaten des IStGH gehören alle EU-Staaten. Ungarn hatte vor mehr als einem Jahr unter der alten Regierung des Rechtspopulisten und Langzeit-Premiers Orbán angekündigt, sich aus dem Weltstrafgericht zurückzuziehen, und eine entsprechende Absichtserklärung in Den Haag eingereicht. Ungarns Parlament hatte den Schritt zuvor gebilligt. Der Austritt sollte nach damaligen Angaben nach rund einem Jahr wirksam werden. Ungarn war damit erste EU-Staat, der aus dem Römischen Statut, der vertraglichen Grundlage des IStGH, austreten wollte.
Die Ankündigung kam, als Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu auf Einladung Orbáns im April 2025 Budapest besuchte. Gegen Netanyahu liegt ein Haftbefehl des IStGH wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen israelischer Truppen im palästinensischen Gazastreifen vor. Orbán hatte klargestellt, dass Ungarn diesen ignorieren werde. Den Austritt aus dem Weltstrafgericht begründeten er und andere damalige Regierungsmitglieder mit den Haftbefehlen gegen Netanyahu sowie den israelischen Ex-Verteidigungsminister Yoav Gallant.






