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2017 fand das Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch die Intendanz des Brucknerhauses statt. Den Job bekam Dietmar Kerschbaum, der als Favorit Lugers galt. Als bekannt wurde, dass Kerschbaum die Fragen der Hearingkommission im Vorhinein zugespielt bekommen habe, gab Luger ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag - wissend, dass er selbst die undichte Stelle war. Das brachte ihm eine Anklage wegen Untreue ein. Allerdings bot ihm das Gericht eine Diversion an.
Das Gericht begründet die Diversion damit, dass Luger die Verantwortung für die ihm zur Last gelegte Tat übernommen habe. Er habe aufgrund seines Fehlverhaltens bereits im August 2024 sein Amt zurückgelegt, sei öffentlich zu seinen Fehlern gestanden und habe der LIVA die gesamten Kosten für das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten bezahlt. Der Strafrahmen für das Vergehen der Untreue beträgt drei Jahre Freiheitsstrafe, damit sei das Delikt diversionsfähig.
Dass einzelne Berufsgruppen generell aus dem Anwendungsbereich der Diversion ausgeschlossen sind, sei dem Gesetz nicht zu entnehmen, hieß es weiter. Luger sei unbescholten und vormerkungsfrei und es liege "keine auffallende und ungewöhnliche Unwerthöhe, die über das deliktstypische Handlungsunrecht und die täterspezifische Schuld hinausgeht", vor.
Die Staatsanwaltschaft kann nun bis 6. Februar gegen den Beschluss Beschwerde einlegen. Über diese hat das Oberlandesgericht zu entscheiden. Die Anklagebehörde hatte bereits dem Diversionsangebot nicht zugestimmt und von einem "falschen Signal" gesprochen.





