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Festgeschrieben sind die Reformen im Regierungsprogramm. Die Eckpunkte zum Integrationsprogramm wurden seitens der Bundesregierung im vergangenen Jahr und zuletzt im Jänner mehrmals vorgestellt, eine finale Einigung inklusive Ministerratsbeschluss steht aber aus. Vor einigen Wochen wurde laut APA-Informationen ein sogenanntes "Integrationspflichtengesetz" in die "Koordinierung" der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition geschickt.
Noch weniger Bewegung gibt es offenbar bei den Verhandlungen zur "Sozialhilfe NEU", wobei das Integrationsprogramm (Sanktionen bzw. Kürzungen bei Nichteinhaltung) teils mit der Sozialhilfe verknüpft ist. Bei der Sozialhilfe will die Regierung ja unter anderem eine bundesweite Vereinheitlichung, wobei bisher unklar ist, wie diese ausgestaltet sein soll.
Rund um die Diskussion um Einzelfälle, in denen Familien mit vielen Kindern hohe Sozialhilfe-Beträge beziehen, will die Regierung eine Staffelung einführen (geringere Beträge für beispielsweise das dritte und vierte Kind bzw. weitere Kinder). Offen ist auch die Umsetzung der vor allem von der SPÖ forcierten "Zukunftssicherung" für Kinder. Ursprünglich war im 2019 geschaffenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) auch bei den Kindern eine bundeseinheitliche Regelung (Staffelung je nach Kinderanzahl) vorgesehen. Diese wurde aber im Dezember 2019 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt, da dies als Schlechterstellung von Mehrkindfamilien und damit als verfassungswidrig bewertet wurde. Die Kinderrichtsätze werden daher aktuell von den Ländern selbst festgelegt, es gibt keine Vorgabe des Bundes mehr. Das ursprüngliche Gesetz sah vor, dass das erste Kind 25 Prozent der Ausgleichszulage erhielt, für das zweite Kind waren 15 Prozent und für das dritte und jedes weitere Kind 5 Prozent vorgesehen.
Aus dem Sozialministerium hieß es dazu auf APA-Anfrage, niemand habe die "Illusion" gehabt, "dass das einfache Verhandlungen werden". "Dass dann noch einzelne ständig ausscheren müssen und den Verhandlerinnen bzw. Verhandlern Dinge über die Medien ausrichten, ist nicht zweckdienlich", erklärte Sozialministerin Korinna Schumann in einem Statement gegenüber der APA. "Ich gehöre da nicht dazu."
"In den Arbeitsgruppen selbst orte ich überall Konstruktivität mit dem klaren Ziel, die Sozialhilfe, die - und das möchte ich noch einmal unterstreichen - im Regierungsprogramm steht, zu reformieren und wieder in eine Vereinheitlichung zu bringen. Ich bedanke mich an dieser Stelle auch bei August Wöginger und Johannes Gasser (NEOS) für deren konstruktive Haltung in den Arbeitsgruppen", so die Ministerin.
Wöginger betonte am Dienstag am Rande seiner Gerichtsverhandlung, die Umsetzung der Sozialhilfereform sei "ein zentrales Anliegen dieser Bundesregierung". "Es gibt dazu einen ausführlichen Ministerratsvortrag, der drei Punkte beinhaltet: Erstens, dass das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vereinheitlicht wird über ganz Österreich. Die Bundesländer sind ja auch schon in der Abarbeitung", sagte er. Auf Bundesebene müsse das noch passieren, vieles dazu sei auch im Regierungsprogramm "detailliert" vorgesehen.
"Das Zweite ist die Integrationsphase für Menschen, die zu uns kommen, dass es hier einen separaten Integrationsteil gibt", verwies er auf die Planungen bezüglich Wertekurse, Sprachkurse mit einer bis zu drei Jahre dauernden Eingangsphase. "Und das Dritte ist die Zukunftssicherung für Kinder. Das sind diese drei Elemente, die sind festgehalten."
Die Sozialhilfereform und die Integrationsphase seien auch im kommenden Budget abgebildet - "mit jeweils 180 Millionen Euro pro Jahr" (Einsparungsvolumen, Anm.), so Wöginger. "Das heißt, das muss auch jetzt umgesetzt werden, weil ja das Budget noch vor dem Sommer beschlossen wird", betonte er. "Daher erteile ich ganz klar diesen Fantasien, dass diese Reform nicht kommen soll oder in Gefahr ist, eine Absage. Die wird kommen, weil sie ein zentrales Anliegen dieser Bundesregierung ist."






