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Laut Anklageschrift soll der Ex-FPÖ-Chef versucht haben, sich 300.000 Euro anzueignen. Die FPÖ Wien hatte 2007 eine Lebensversicherung auf zehn Jahre abgeschlossen, als versicherte Person war Strache als Landesparteiobmann eingesetzt worden. Im Falle seines Ablebens sollte die Familie des Obmannes abgesichert werden, im Erlebensfall war die FPÖ Wien bezugsberechtigt. Strache wird vorgeworfen, trotz Erlebens auf eine Auszahlung an ihn gedrängt zu haben. Dazu kam es allerdings nicht.
"Ich habe mir auch in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt ein strafbares Verhalten zuschulden kommen lassen", hatte Strache bereits nach Bekanntwerden der Anklage gesagt. Die Lebensversicherung sei bereits 2001 für seinen damaligen Obmannvorgänger beschlossen, abgeschlossen und anschließend "auf Antrag meines Vorgängers und mit Beschlussfassung in zwei Phasen ordnungsgemäß auf mich als nachfolgenden Parteiobmann übertragen und weitergeführt" worden, schilderte er seine Sicht.
Die Einspruchsfrist gegen die Anklage endet am Mittwoch. Laut Straches Verteidigerin Gunilla Prohart werde man keine Rechtsmittel einlegen. Somit ist die Anklage rechtskräftig. Der Ex-FPÖ-Chef hatte betont, es "als beinahe erleichternd" zu empfinden, dass die Causa nun vor einem unabhängigen Gericht verhandelt werden soll. Wann es zu einer Verhandlung kommt ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte zudem angekündigt, in weiteren Strängen der Spesenaffäre zu ermitteln.
Nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos 2019 gab es Ermittlungen in diversen Causen. In zwei Punkten kam es bisher zu Anklagen und letztlich Freisprüchen. Beim Prikraf-Prozess ging es um vermuteten Gesetzeskauf in Zusammenhang mit einer Privatklinik. Strache und ein Mitangeklagter waren in erster Instanz zunächst zu bedingten Haftstrafen verurteilt, dann aber nach Aufhebung des Ersturteils in einem neuen Verfahren freigesprochen worden. Auch der Fall um vermeintliche Spenden an einen FPÖ-nahen Verein für einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag endete mit einem Freispruch für den früheren Vizekanzler.






