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Wögingers Anwalt meldet verfassungsrechtliche Bedenken an

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Wöginger-Anwalt Rohregger (rechts) will den VfGH beschäftigen
©APA, BARBARA GINDL
ÖVP-Klubchef August Wöginger soll am 11. Februar erneut wegen Postenschacher-Vorwürfen vor Gericht stehen. Sein Anwalt Michael Rohregger hat nun verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, weil der Beschwerde gegen die bereits erteilte Diversion stattgegeben wurde, ohne dass die Beschuldigten eingebunden wurden. In einem Antrag regt er das Landesgericht Linz an, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden. An den Prozessterminen ändere das nichts, hieß es vom Landesgericht.

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In der Postenschacher-Causa hatte Wöginger am Landesgericht (LG) Linz zunächst eine Diversion erhalten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die im Gerichtssaal damit einverstanden war, legte schließlich auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien Beschwerde gegen die Diversion ein. Das Oberlandesgericht Linz hob die Diversion anschließend wieder auf, der Prozess wird damit fortgesetzt.

Bevor der Beschwerde gegen die Diversion stattgegeben wurde, konnten die Beschuldigten weder Stellung nehmen, noch sei ihnen der Beschluss des Landesgerichts Linz oder die Beschwerde der WKStA zugestellt worden, bemängelte Rohregger laut einer Pressemitteilung. Das Oberlandesgericht Linz habe also über die Beschwerde entschieden, "ohne die Beschuldigten in irgendeiner Weise einzubinden".

"Ich habe den Antrag gestellt, dass das LG Linz diese Frage dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorlegt", so Rohregger. Der Antrag auf "Einleitung eines Normprüfungsverfahrens", der der APA vorliegt, zielt darauf ab, dass ein Satz in der Strafprozessordnung bzw. Teile davon aufgehoben werden. Kritisiert wird, dass der Staatsanwaltschaft trotz Zustimmung zur Diversion in der Hauptverhandlung ein Beschwerderecht zusteht und Angeklagte im Beschwerdeverfahren überhaupt nicht beteiligt werden. Rohregger sieht das "Recht auf Gehör und Waffengleichheit" verletzt; er stützt seine verfassungsrechtlichen Bedenken auf das "Recht auf ein faires Verfahren" der Europäischen Menschenrechtskonvention und das in der Verfassung festgeschriebene Gleichbehandlungsgebot.

Der ab dem 11. Februar anberaumten Hauptverhandlung mangle es an einer verfassungskonformen Grundlage, heißt es im Antrag. Beim Landesgericht Linz ist dieser bereits seit längerem eingelangt, hieß es dort auf Nachfrage. Zumindest bisher sei man nicht an den VfGH herangetreten, die zuständige Richterin habe alle Prozesstermine aufrecht gelassen. Der Antrag habe keine verzögernde Wirkung.

Im Prozess geht es darum, dass Wöginger 2017 beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund interveniert und dafür gesorgt haben soll, dass dieser Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding wurde. Eine besser qualifizierte Mitbewerberin kam nicht zum Zug.

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