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Für Einkommen zwischen 13.846 und 22.491 Euro gilt der Eingangsteuersatz von 20 Prozent. Zusätzliche Einkommen bis 37.285 Euro werden mit 30 Prozent besteuert, jene darüber bis 71.960 Euro mit 40 Prozent. Ab 107.236 wird das Jahreseinkommen mit 50 Prozent besteuert. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent gilt unverändert für Einkommen ab 1 Million. Auch die diversen Absetzbeträge und Bezugsgrenzen werden um 2,27 Prozent angehoben.
Die jährliche Anpassung der Tarifstufen der Lohn- und Einkommensteuer wurde 2023 eingeführt, um die Kalte Progression genannte schleichende Steuererhöhung einzudämmen. Die Anpassung erfolgt aber nur zu zwei Dritteln der Inflation - wie nun - automatisch. Die übrigen Mehreinnahmen sollen laut Gesetz durch von der Regierung festgelegte Entlastungsmaßnahmen vor allem bei der Einkommenssteuer abgegolten werden. Dieses sogenannte "variable Drittel" wird aus Spargründen 2027 wie bereits im Vorjahr einbehalten.
