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Der Verkehr sei danach wieder in normalem Ausmaß geflossen, wie auch an anderen Freitagen um diese Jahreszeit, erklärte ein Sprecher. Freitagfrüh sei erschwerend hinzugekommen, dass sich der überdurchschnittlich starke Reiseverkehr mit dem Berufsverkehr vermischte. Berichten zufolge gab es an der Mautstelle Schönberg einen Stau von 14 Kilometern. Es bleibe abzuwarten, ob der Verkehr am Samstag in den Stunden vor der Brenner-Sperre um 11.00 Uhr noch einmal ordentlich zulegen werde, so die Exekutive.
Denn dann wird es aufgrund der Protestversammlung bis 19.00 Uhr keine Durchfahrt mehr geben. Die A13 wird in dieser Zeit nicht befahrbar sein. Auf der Brennerstraße (B182), der Ellbögener Straße (L38) und der Stubaitalstraße (B183) ist zudem nur der Ziel- und Quellverkehr erlaubt. Reisende müssen für die Fahrt einen Nachweis erbringen, etwa mit einer Buchungsbestätigung für ein Hotel in der Region oder einem Lieferschein.
Jedoch sollte aufgrund der zu erwartenden umfangreichen Verkehrsverzögerungen eine Fahrt an diesem Tag dennoch vermieden werden, hatten die Behörden im Vorfeld eindringlich appelliert. Dasselbe wurde indes auch für den Freitag und Sonntag empfohlen, nachdem mit einer Verlagerung des Verkehrs auf den Tag vor und nach der Blockade gerechnet worden war. Zudem wurde von einer Überlastung der Tauernautobahn (A10) in Salzburg sowie allen weiteren Verbindungen in Tirol ausgegangen.
Die Brenner-Demo bei Matrei am Brenner, die die Wogen in den vergangenen Wochen hochgehen ließ und etwa zu deutlicher politischer Kritik aus Bayern und Südtirol führte, war vom Grieser Bürgermeister Karl Mühlsteiger als Privatperson vor allem wegen der überbordenden Verkehrsbelastung beantragt worden. Die Protestversammlung, die von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr über die Bühne gehen wird, war von der Bezirkshauptmannschaft zweimal nicht erlaubt worden. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht gab dann jedoch einer Beschwerde gegen den entsprechenden Bescheid wegen Rechtswidrigkeit bzw. Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit statt. Daraufhin wurde die Demonstration von der Behörde nicht untersagt.






