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Durch die Bundesstaatsanwaltschaft solle für die Bevölkerung jeglicher Eindruck verhindert werden, "dass es sich jemand richten kann, nur weil er oder sie jemanden kennt oder Vermögen hat", betonte Sporrer. Dass die Aufgabe von drei Personen übernommen werden soll statt von nur einer, wie vielfach gefordert, begründete Sporrer damit, dass auf eine Einzelperson durch die Öffentlichkeit eher "Druck ausgeübt werden kann". Im aktuellen Konzept werde auch die Generalprokuratur, die quasi oberste Staatsanwaltschaft, ihren Platz finden. Weitere Details wie die Besetzung der Auswahlkommission seien noch in Verhandlung.
FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan sah in der geplanten Bundesstaatsanwaltschaft unterdessen ganz generell einen "demokratiepolitisch gefährlichen Schritt", der "noch mehr Politisierung" in der Justiz und eine Aushebelung der parlamentarischen Kontrolle über die Weisungsspitze bedeuten würde.
Im Strafvollzug sei die Situation "nicht günstig", räumte Sporrer ein. Bei der Ausstattung der Gefängnisse habe es über viele Jahre Versäumnisse gegeben, wegen der Zunahme von Gewalt und organisierter Kriminalität müsse hier auch weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig wandte sich Sporrer gegen ein "Schlechtreden". Es gebe genug Planstellen, wie überall anders auch habe man aber Probleme, genug Fachpersonal zu finden. Erleichterung erhofft Sporrer sich durch die Ausweitung der elektronischen Fußfessel, die nun auch bei zwei Jahren Reststrafe möglich ist statt nur bei einem, und der bedingten Entlassung.
Beim Schutz von Frauen vor Gewalt sah Sporrer die Gesellschaft als Ganzes in der Pflicht. Es sei 200 Jahre nach der Aufklärung und dem Gleichheitsgrundsatz ein "untragbarer Zustand", dass Männer sich ermächtigen, über das Leben von Frauen zu bestimmen und auch über das Ende des Lebens von Frauen zu entscheiden. "Es ist das Patriarchat, und das Patriarchat tötet."
Im jüngst beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen sah Sporrer "sehr viele konkrete Maßnahmen", etwa die geplante elektronische Überwachung von Gefährdern, denen per einstweiliger Verfügung verboten wird, sich ihrem Opfer oder auch dessen Kindern zu nähern. Sporrer verwies auch auf die Verschärfungen im Waffengesetz, wonach nach Gewalt im sozialen Nahraum sofort ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen werden kann.
Weiter einsetzen will Sporrer sich für eine Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht. Derzeit erfolge nämlich in Fällen, in denen ein Opfer in der Schockstarre oder aus Angst keinen Widerstand ausdrücken kann, ein Freispruch. Das Prinzip "Ja heißt Ja" bedeute dabei vor Gericht nicht, dass Angeklagte beweisen müssen, dass sie sich korrekt verhalten haben, betonte sie. Aber der Fokus werde verschoben. "Das ist eigentlich das Selbstverständlichste auf der Welt, dass Sexualhandlungen nicht gegen den Willen eines oder einer Beteiligten ablaufen sollen."
Wie Frauenminister Eva-Maria Holzleitner will auch Sporrer sich weiter dafür einsetzen, dass Schwangerschaftsabbrüche legalisiert werden - derzeit sind diese ja grundsätzlich verboten, in den ersten drei Monaten aber straffrei gestellt. Hier werde etwas kriminalisiert, das viele Frauen betreffe und in der Praxis dafür sorge, dass viele Ärzte einen Abbruch ablehnen. Mehrheiten für eine Reform sieht Sporrer in der Bundesregierung wegen Skepsis der ÖVP aber nicht.
In der Debatte über die nicht rechtskräftigen Freisprüche für zehn Jugendliche, denen geschlechtliche Handlungen mit einer Zwölfjährigen angelastet worden waren, warnte Sporrer vor unsachlicher Kritik an Gerichtsurteilen und an Zurufen aus der Politik. "Das erodiert unsere Institutionen und die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit." Es habe Hasspostings gegen den Richter und Drohungen gegen seine Familie gegeben. Personen im öffentlichen Dienst könnten aber nicht dafür herhalten, dass einem ein Ergebnis oder eine politische Situation nicht gefällt. Die Politik müsse hier eine Vorbildwirkung haben, wie man wertschätzend miteinander umgehe.
Mit der nach dem umstrittenen Urteil aufgekommenen Idee von Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP), "Erziehungsanstalten" für straffällige Jugendliche unter 14 Jahren einzurichten, kann Sporrer nichts anfangen. "Unter-14-Jährige sind Kinder und Kinder gehören erzogen und nicht eingesperrt." Im Regierungsprogramm sei für diese Gruppe ein Ausbau sozialtherapeutischer Wohngemeinschaften vorgesehen, wo man künftig auch als erzieherische Maßnahme unter Hausarrest stellen können soll. Die FPÖ warf Sporrer in einer Reaktion "pure Realitätsverweigerung" vor und forderte einmal mehr die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von derzeit 14 auf zwölf Jahre.
Bei den geplanten Änderungen im Scheidungsrecht will Sporrer vor allem das Unterhaltsrecht neu aufstellen, damit Frauen aus "Hausfrauenehen", die sich jahrelang nur oder vorrangig um Haushalt und Kinder kümmern und dadurch viele Jahre auf Einkommen und Karriereschritte verzichten, künftig besser abgesichert werden. Das umstrittene Verschuldensprinzip will Sporrer grundsätzlich nicht komplett "über Bord werfen". Sollte die eingesetzte Arbeitsgruppe aber Ideen haben, wie man den Unterhalt anders regeln kann, verzichte sie gerne darauf.



