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"Postenschacher"-Affäre - Schmid belastet Wöginger

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Thomas Schmid vor Verhandlungsbginn
©APA/APA/FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUMMAYR/FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUM
Im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs hat am Montag der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, Wöginger belastet. Es geht um die Frage, ob dieser auf die Besetzung eines Vorstandspostens Einfluss genommen habe. Wöginger habe zu ihm gesagt, "dass er für dieses Finanzamt jemanden hat, dass er sich den dort wünscht und dass ich mich darum kümmern soll", schilderte der Kronzeuge.

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Die drei Angeklagten sollen einem ÖVP-Bürgermeister den Posten des Vorstands im Finanzamt Braunau zugeschanzt haben. Wöginger soll bei Schmid für den Mann interveniert haben, dieser dann Einfluss auf ein Mitglied der Hearingkommission genommen haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stützt sich in ihrer Anklage auch auf Chats, die auf Schmids Handy gefunden wurden. Schmid hat im CASAG-Ermittlungskomplex, zu dem auch dieser Fall gehört, Kronzeugenstatus. Hätte er den nicht, wäre er mit angeklagt worden.

Zu Beginn wollte die Richterin Schmids Beweggründe wissen, als Kronzeuge zu kooperieren. Der persönliche und familiäre Druck sei immer stärker geworden, schilderte Schmid. "Ich habe auch Gespräche mit Sebastian Kurz (Ex-Bundeskanzler, ÖVP, Anm.) gehabt und habe das Gefühl gehabt, da verlangt man jetzt von mir, dass ich Verantwortung für Sachen übernehme, wo ich keine Verantwortung übernehmen kann." Dann habe er sich entschlossen, jetzt "zu sagen, was war".

Er könne sich nicht mehr genau erinnern, welche Unterlagen Wöginger ihm 2016/2017 gegeben habe, sagte der Kronzeuge. Aber: "Er hat mir gesagt, dass er für dieses Finanzamt jemanden hat - den Bürgermeister -, dass er sich den dort wünscht und dass ich mich darum kümmern soll", schilderte er. Der heutige Klubobmann habe von Druck aus Oberösterreich berichtet. "Wöginger ist draufgeblieben in dieser Sache und hat mir vermittelt, dass das in Richtung des Bürgermeisters entschieden werden soll." Deshalb habe er, Schmid, den Zweitangeklagten angesprochen, der in der Hearingkommission saß. "Ich hatte das Gefühl, er (Wöginger, Anm.) erwartet sich, dass hier etwas zu geschehen hat."

"Ich würde heute sagen, dass das ein unsachliches Anliegen war", sagte Schmid auf eine entsprechende Frage der Richterin. Es sei ihm bewusst gewesen, dass es parteipolitische Motive gegeben habe. Natürlich habe er auch damals "gewusst, dass man sich nicht in eine Kommission einmischen darf und ich habe es trotzdem gemacht. Es tut mich leid." Es sei damals nicht sein Thema gewesen, ob der Bürgermeister für die Funktion geeignet sei, "unser Thema war, ihn in diese Funktion zu bringen". Ob das ein "Bürgeranliegen" gewesen sei, wie Wöginger sage, wollte die Richtertin wissen. "Ein Bürgeranliegen ist etwas anderes", so Schmid.

Den Erstangeklagten, den Vorsitzenden der Hearingkommission, habe er nicht gekannt, so Schmid. Mit dem Zweitangeklagten - er saß in der Hearingkommission und soll auf Zuruf von Schmid den Bürgermeister bevorzugt haben - habe er einen "sehr offenen Gesprächskanal" gehabt. Auf die Frage der Richterin, ob das auf Augenhöhe gewesen sei, antwortete er: "Es gibt keine Augenhöhe", weil man als Generalsekretär "sehr weit oben" sei. Wöginger "war gefühlt immer in der Politik, als ich in der Politik war". Auch wenn in diesen Funktionen "privat und beruflich verschmilzt, weil man 16 Stunden am Tag arbeitet", würde er seinen Kontakt mit Wöginger als beruflich bezeichnen.

Schmids Auftritt als Zeuge hatte sich deutlich verzögert, da die Verteidigung mehrere Anträge stellte und der Schöffensenat immer wieder beraten gehen musste. Wögingers Anwalt Michael Rohregger wollte zuerst, dass die Verhandlung auf Audio und Video aufgenommen wird, danach dass er sie selbst aufnehmen dürfe, dann die "Wiedergabe der bisherigen Aufnahmen" und schließlich, dass seinem Mandanten die Aussagen der anderen Angeklagten - sie waren getrennt voneinander befragt worden - vorgelesen werden. Das Gericht lehnte alles ab. Erst rund drei Stunden nach Verhandlungsbeginn wurde Schmid endlich aufgerufen.

Inhaltlich geht es um die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Braunau. Der ÖVP-Bürgermeister soll Wöginger gebeten haben, für ihn bei der Bewerbung ein "gutes Wort" einzulegen, was beide auch bestätigen. Wöginger übergab die Bewerbungsunterlagen an Schmid, der wiederum ein Mitglied der Hearing-Kommission um Hilfe gebeten haben soll. Wöginger bestreitet aber, dass er Einfluss nehmen wollte. Das ebenfalls angeklagte Kommissionsmitglied bestätigt zwar den Interventionsversuch, will den Bürgermeister aber nicht deshalb gut bewertet haben, sondern wegen dessen Leistung.

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