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Prozess gegen 15-jährigen IS-Anhänger mit Anschlagsabsichten

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Gegen einen aus Sicht der Staatsanwaltschaft ungeachtet seines fast noch kindlichen Alters brandgefährlichen Schüler ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation verhandelt worden. Der 15-jährige Anhänger der radikalen Terror-Organisation "Islamischer Staat" (IS) trug sich laut Anklage bis zu seiner Festnahme im März 2025 mit Anschlagsabsichten und war mit dem gleichaltrigen verhinderten Westbahnhof-Attentäter bekannt.

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Als dieser ebenfalls 15 Jahre alte IS-Anhänger Mitte Februar nach Ermittlungen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) fest- und in weiterer Folge in U-Haft genommen wurde, wollte der Angeklagte "Rache üben", wie er in einem Chat einem weiteren IS-Mitglied ankündigte. Ein 19-jähriger IS-ler, der sich mittlerweile in U-Haft befindet und gegen den ein drittes (sic) Verfahren wegen terroristischer Vereinigung anhängig ist, besorgte ihm in einem Army-Shop in einem Wiener Einkaufsbezirk ein Kampfmesser mit einer Klingenlänge von 18 Zentimeter. Ohne fremde Hilfe beschaffte sich der 15-Jährige im Internet mehrere Bombenbau-Anleitungen und konsumierte Tutorials, wie Selbstmord-Anschläge durchzuführen sind.

Der 15-Jährige gab vor einem Schöffensenat zu, er sei nach der Festnahme seines gleichaltrigen Bekannten zunächst auf Rache aus gewesen: "Aber das hat sich schnell auf Eis gelegt." Gegenüber der Jugendgerichtshilfe hatte der Schüler im Ermittlungsverfahren noch auf dem "Recht auf Vergeltung" bestanden und bekräftigt, er habe sich dafür ein Kampfmesser besorgt. Dieses hatte er im Spind in seiner Schule verwahrt, weil er befürchtete, seine Eltern würden es zu Hause entdecken.

"Ich hatte diese Gedanken. Ich hab' mit dem Gedanken gespielt, einen Anschlag zu verüben. Aber ich hatte keinen Plan. Ich könnte mir nicht zutrauen, wen zu töten. Ich bin 15 Jahre alt. Ich hab' mir nicht zugetraut, was zu tun", gab der Angeklagte zu Protokoll, der von sechs schwerbewaffneten Beamten der Justizwache Einsatzgruppe (JEG) von der Justizanstalt (JA) Josefstadt in den Gerichtssaal gebracht wurde. Er hätte "keine Mittel, das umzusetzen" gehabt.

Auf die Spur des Burschen war man aufgrund von Hinweisen aus der Schule gekommen, die der 15-Jährige besuchte. Dort fiel seine radikale Gesinnung auf. Er hatte in der Klasse bzw. außerhalb davon Mitschülern Propaganda-Videos des IS, darunter auch Clips mit Enthauptungen von Gefangenen und Geiseln des IS gezeigt. Zwei besorgte Eltern hätten sich schließlich unabhängig voneinander an den Verfassungsschutz gewandt und damit die Ermittlungen auf den Weg gebracht, berichtete der Staatsanwalt. Im Spind des Schülers wurde im Zuge der Erhebungen das Kampfmesser entdeckt, bei einer Hausdurchsuchung an seiner Adresse eine Fülle an IS-Propagandamaterial.

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