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Auch die Politik müsse "einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten" und mit gutem Beispiel vorangehen, erklärten Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Betroffen von der Nicht-Valorisierung sind der Bundespräsident, die Regierungsmitglieder und Staatssekretäre, die Nationalratspräsidenten, die Rechnungshof-Präsidentin, die Klubobleute, die Volksanwälte, Nationalratsabgeordnete sowie Bundesratsmitglieder.
In welcher Höhe die Bezüge für Politiker auf Landesebene erhöht werden, bleibt den Ländern überlassen. Die Bundesregierung appellierte jedoch, "dass es in Zeiten gesamtstaatlicher Konsolidierung eine gemeinsame Kraftanstrengung auf allen Ebenen" brauche. Zumindest die Steiermark, Vorarlberg und Niederösterreich folgten dem Appell und kündigten am Freitag eine Nulllohnrunde an - Niederösterreich zunächst nur für die Landesregierung.
Gemäß dem geltenden Bezügegesetz müssten die Politikerbezüge im kommenden Jahr um voraussichtlich 2,6 Prozent steigen. Das ist der vorläufige gesetzliche Anpassungsfaktor, der sich aus der am Freitag veröffentlichten Inflationsrate ergibt. Berechnet wird er aus der durchschnittlichen monatlichen Inflationsrate zwischen Juli 2024 bis Juni 2025 oder August bis Juli - je nachdem, welcher der beiden Werte niedriger ist.
Zugleich kündigte die Regierung am Freitag an, für die Zukunft einen Vorschlag zur Neuregelung der Valorisierung von Politikerbezügen zu erarbeiten. Ziel sei "eine transparente, faire und nachvollziehbare Lösung für die kommenden Jahre, die auch der Wertigkeit der politischen Arbeit Ausdruck verleiht".
Die Politikergehälter des Bundes sind gemäß dem Bundesbezügegesetz aus dem Jahr 1997 in einer einheitlichen Bezügepyramide festgelegt. Für Politiker auf Länder- und Gemeindeebene gibt es Bezugsobergrenzen. Weil in den vergangenen Jahren immer wieder Nulllohnrunden oder Erhöhungen unter der Inflation beschlossen wurden, haben die Politikergehälter seit ihrer Einführung vor über 25 Jahren massiv an Wert verloren.
Zudem gibt es aufgrund unterschiedlicher Erhöhungen - etwa galten Nulllohnrunden nur für Spitzenverdiener im Bund - mittlerweile drei unterschiedliche Ausgangsbeträge für etwaige Anhebungen. Die Struktur der Bezügepyramide entspreche damit immer weniger der ursprünglichen Idee des Gesetzgebers, nämlich eine faire und übersichtliche Gehaltsstruktur zu schaffen, kritisierte der Rechnungshof im Dezember.
An der Spitze der Gehaltspyramide steht der Bundespräsident, dessen Bezug von 26.701 Euro brutto monatlich nun das dritte Jahr in Folge eingefroren bleibt. Das Gleiche gilt für den Bundeskanzler, der mit 23.840 Euro an zweiter Stelle liegt. Dahinter folgen in der Pyramide Vizekanzler (20.979), Nationalratspräsident (20.025) sowie Minister (19.072). Allerdings ist die Obergrenze für das Gehalt der Landeshauptleute wegen der unterschiedlichen Erhöhungen mittlerweile mit aktuell 22.657 Euro bereits deutlich höher als diese Gehälter, obwohl das Landeshauptleutegehalt laut Bezügegesetz dem eines Ministers entsprechen sollte. Mit der Erhöhung gemäß dem Anpassungsfaktor würde die Obergrenze für die Landeshauptleute 2026 sogar auf 23.248 Euro steigen.
FPÖ-Chef Herbert Kickl begrüßte die Nulllohnrunden im Bund und der Steiermark am Freitag und sprach sich für eine Vereinheitlichung der Erhöhung der Politikergehälter auf Bundes- und Landesebene sowie eine Ausweitung auf Manager von Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, "am besten anhand objektiver wirtschaftlicher Parameter", aus. Er kritisiert den "Wildwuchs", der aufgrund unterschiedlicher Handhabungen in den Ländern entstanden sei. Bereits im Vorjahr hatte Kickl eine Nulllohnrunde auch auf Landesebene gefordert, dennoch erhöhten auch die blau mitregierten Landesregierungen in Salzburg und Oberösterreich die Politikergehälter um 4,85 Prozent, was der halben Inflation entsprach.
(v.l.) Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS), Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) und Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) mit dem Regierungsteam vor Beginn einer Sitzung des Ministerrates am Mittwoch, 5. März 2025, in Wien.