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Premieren-Einsatz von Stimm-Avatar im Nationalrat

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Avatar-Premiere im Parlament
©APA, TOBIAS STEINMAURER
Im Nationalrat ist am Donnerstagnachmittag erstmals ein Stimm-Avatar zum Einsatz gekommen. Verwendet wurde er vom ÖVP-Abgeordneten Klaus Fürlinger, der wegen einer chronischen Erkrankung große stimmliche Probleme hat. Der oberösterreichische Mandatar wurde in einem Rollstuhl zum Rednerpult gebracht, wo er dann stehend seine Rede abspielte. Die Stimme wurde von einer KI kreiert, die Rede von ihm selbst, wie Fürlinger zum Abschluss betonte.

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Der Abgeordnete hatte gleich zu Beginn erklärt, dass er sich während der vergangenen Monate wegen seiner stimmlichen Probleme in den Hintergrund zurückgezogen habe und von dort aus seine juristische Expertise einfließen habe lassen. Als ihm die Idee eines Stimm-Avatars näher gebracht wurde, sei er zunächst skeptisch gewesen, habe sich aber mit dem Argument überzeugen lassen, dass er als Beispiel in der Öffentlichkeit dienen könne.

Die KI-Stimme, die quasi auf früheren Reden Fürlingers aufbaut, klang seiner tatsächlichen recht ähnlich. Bei einem ersten Einsatz im Justizausschuss sei aber darauf hingewiesen, dass sie dann doch eher Wienerisch klinge. Daher werde der Avatar nun hart trainiert werden, dass er ein oberösterreichisches Idiom erlerne, scherzte Fürlinger. Seine Rede, die vom ehemaligen ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg von der Tribüne aus verfolgt wurde, erhielt stehende Ovationen sämtlicher Fraktionen.

Bei der Debatte ging es um einen Gesetzes-Beschluss, der der "Parkplatz-Abzocke" ein Ende bereiten soll und von allen Klubs unterstützt wurde. Konkret geht es um missbräuchliche Kfz-Besitzstörungsklagen, etwa bei nur kurzfristigem Parken oder Wenden auf Privatgrund.

Öfter kam es in der Vergangenheit vor, dass Besitzstörungsklagen angedroht wurden, wenn nicht ein hoher Geldbetrag bezahlt wird. Nun sollen gerichtliche Entscheidungen in diesem Fall günstiger herbeigeführt werden können, womit die Klagsdrohung an Wirkung verlieren soll. Der Anwaltstarif sinkt auf 100 Euro. Wenn die Angelegenheit in der ersten Verhandlung beendet wird, sinken die Gerichtsgebühren außerdem auf 70 Euro; wenn die Klage vor der Zustellung an den Beklagten zurückgezogen wird, sogar auf 35 Euro.

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