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Gridling hatte im Mai 2024 erklärt, es habe bereits 2015 erste Hinweise auf "Auffälligkeiten" Otts gegeben. Eine erste Suspendierung Otts wurde im Juni 2018 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, 2021 wurde der Chefinspektor dann wieder suspendiert. Schließlich zeigte Gridling Ott wegen Verdachts auf nachrichtendienstliche Tätigkeiten an. Laut Anklage hatte Ott eine "persönliche Aversion" gegen Gridling und war "von den seiner Ansicht nach parteipolitisch (ÖVP-nahen) Besetzungen von Führungspositionen im BVT frustriert und fühlte sich übergangen". In einem im August 2020 auf seinem iPhone abgespeicherten, 15-seitigen Dossier hielt Ott das ihm von Gridling und anderen Vorgesetzten angeblich widerfahrene Unrecht fest.
In dieser Kränkung erblickt die Staatsanwaltschaft neben finanziellen Motiven den Grund, weshalb Egisto Ott Tätigkeiten im Interesse des russischen Geheimdiensts entfaltet haben soll. Ott bestreitet, sich als Spion betätigt und der Republik Österreich Schaden zugefügt zu haben. Ott steht wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zugunsten Russlands, Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit sowie Verletzung des Amtsgeheimnisses vor Gericht.






