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Die separaten Deutschförderklassen und -gruppen an Standorten mit mindestens acht außerordentlichen Schülerinnen und Schülern wurden 2018/19 von Schwarz-Blau eingeführt. Seither mussten dort Schulanfänger sowie Quereinsteiger aus dem Ausland, die laut dem Zuteilungstest MIKA-D Probleme mit der Unterrichtssprache haben, bis zu zwei Jahre lang maximal 20 Stunden pro Woche in eigenen Klassen oder Gruppen in Deutsch gefördert werden. Nur in Fächern wie Werken, Musik oder Turnen saßen sie in ihrer Stammklasse.
Aus den Schulen und aus der Wissenschaft kam an der Verpflichtung von Anfang an Kritik. Das Modell führe zu Ausgrenzung, verbessere das Deutschlernen nicht und sei an Schulen mit vielen nicht-deutschsprachigen Kindern pädagogisch unsinnig, so der Tenor. Mit diesem Schuljahr können die Standorte wieder selbst entscheiden, wie sie die Deutschförderung organisieren wollen. Die Hälfte der betreffenden Schulen haben ein autonomes Deutschförderkonzept eingereicht. Zuletzt (2024/25) gab es 50.800 außerordentliche Schüler. In den Volksschulen hatte über alle Bundesländer hinweg mehr als jedes zehnte Kind Deutschförderbedarf, in Wien jedes fünfte.
Schon im Vorfeld für Diskussionen hat das neue Kopftuchverbot bis 14 an den Schulen gesorgt. Eine ähnliche Regelung für Volksschulen hatte der Verfassungsgerichtshof 2020 aufgehoben, auch für die aktuelle wurden bereits Anfechtungen angekündigt. An Schulen verboten ist per Gesetz nunmehr eine Kopfbedeckung, die "das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt". Für Unterricht und Schulveranstaltungen außerhalb der Schule gelten Ausnahmen. Wird das Verbot nicht eingehalten, sind in letzter Konsequenz Geldstrafen bis 800 Euro möglich - und das auch mehrfach.
Bis zu 800 Euro Verwaltungsstrafe sind ab diesem Schuljahr außerdem für Eltern vorgesehen, wenn sie ihre Kinder nicht bei der "Reintegration" nach einer Suspendierung unterstützen. Im vergangenen Schuljahr gab es bundesweit 2.440 Fälle. Werden Schüler wegen Gewalt vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen, stehen für sie nunmehr bis zu 20 Wochenstunden sozialpädagogische Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Unterricht auf dem Programm. Verweigern Eltern im Rahmen dieser neuen "Suspendierungsbegleitung" die Zusammenarbeit mit Sozialpädagogen oder der Kinder-und Jugendhilfe, kann die Bezirksverwaltungsbehörde Strafen verhängen. Dasselbe gilt, wenn Erziehungsberechtigte nicht am "Perspektivengespräch" teilnehmen, das Jugendliche bei einem drohenden Schulabbruch künftig verpflichtend mit einer Lehrkraft führen müssen. Auch wenn Kinder mit Deutschförderbedarf in den letzten zwei Ferienwochen nicht in die für diese Gruppe verpflichtende Sommerschule kommen, drohen Sanktionen.
Unter dem Titel "Chancenbonus" bekommen unterdessen Standorte mit besonders vielen Schülern aus ärmeren Familien oder mit Migrationshintergrund zusätzliches Personal. Für 400 Volks- und Mittelschulen - mehr als die Hälfte davon in Wien - gibt es je nach Bedarf mehr Lehrkräfte oder Personal etwa aus Schulpsychologie, Schulsozialarbeit oder Sozialpädagogik.
Das neue Schuljahr bringt auch Neuerungen bei der Leistungsbeurteilung: In den Volksschulen bekommen Viertklässler erstmals Noten im Fach Englisch. Im vergangenen Schuljahr wurde zunächst in den dritten Klassen die "Lebende Fremdsprache" - meist Englisch - von der verbindlichen Übung zum Pflichtfach und dementsprechend auch benotet. Mit 2026/27 werden auch die vierten Klassen umgestellt.
Bei der mündlichen Matura muss in Zukunft - wie bei den schriftlichen Klausuren schon seit mehreren Jahren - eine Mindestquote erreicht werden, damit die Jahresnote eingerechnet werden kann. Eine bloße Mitwirkung an der Prüfung reicht ab dem Haupttermin 2027 nicht mehr. Mit der neuen Regelung soll verhindert werden, dass Schüler mit einer guten Note im Jahreszeugnis unvorbereitet zur "Mündlichen" erscheinen.
